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Falsche Recherche des DGB-Vorsitzenden

Unterhaltszahlungen für Scheidungskinder durch Arbeitslosengeld II nicht gefährdet

Die bergischen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Bertl und Manfred Zöllmer sind empört über die Äußerungen des DGB-Bergisch Land-Vorsitzenden Hans Peters. Die vom Peters aufgestellten Behauptungen, wegen Hartz IV würden ab Januar 2005 Scheidungskinder besonders benachteiligt, weil es keine besonderen Einkommensfreibeträge für Unterhaltsleistungen mehr gebe, ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen. Fakt ist: Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II hat praktisch keine Auswirkungen auf die Unterhaltspflichten.

Sind Unterhaltspflichten tituliert und vorrangig gegenüber anderen Unterhaltspflichten, so können sie vom Einkommen abgesetzt werden. Vorrangig ist z.B. der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Unterhaltsanspruch der mit dem unterhaltsverpflichteten Vater zusammenlebenden Lebensgefährtin. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit in ihren Hinweisen zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bereits klargestellt. Ist hingegen kein Einkommen vorhanden, konnten bislang und können auch in Zukunft unterhaltsberechtigte Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten. Scheidungskinder werden durch Hartz IV also nicht benachteiligt.

„Wer, wie der DGB-Vorsitzende Peters, durch schlechte Recherche und Ahnungslosigkeit, die Bürgerinnen und Bürger verängstigt und verunsichert, sollte umgehend die Tatsachen klarstellen“, so Bertl und Zöllmer.

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