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Ermittlungsstand zum Tod der 5-jährigen Talea S.

Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft Wuppertal

Wuppertal - 25.04.2008 - 12:00 - Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft WuppertalNach dem tragischen Tod der 5-jährigen Talea S. am 18.03.2008 ermittelte eine 20-köpfige Mordkommission die Umstände, welche zum Tod des Kindes führten.Bei der Einlieferung in das Krankenhaus wurden am Körper des Kindes zahlreiche Hämatome als Folge körperlicher Gewalt festgestellt. Nach dem Ergebnis des zwischenzeitlich vorliegenden Gutachtens der Rechtsmedizin zur Todesursache ist eine Erklärung der überwiegenden Zahl der frischen und älteren Verletzungen durch unfallbedingte Stürze nahezu ausgeschlossen. Talea verstarb eines nicht natürlichen Todes durch Gewalteinwirkung. Als konkrete Todesursache ist ein Ersticken durch gewaltsames Verschließen der Atemöffnung in Verbindung mit einer Unterkühlung durch kaltes Wasser festzuhalten. Konkrete Belege für einen sexuellen Missbrauch der Talea konnten bei der Obduktion nicht gefunden werden. Der Tatort war die Wohnung der Pflegeeltern.Der dringende Tatverdacht richtet sich gegen die 38-jährige Pflegemutter, Kaja G. Sie war zur Tatzeit mit Talea und der 2-jährigen Tochter alleine in der Wohnung. Die gelernte Arzthelferin und Hausfrau ist selbst Mutter zweier Kinder, welche 2 und 9 Jahre alt sind. Der 39-jährige Pflegevater, Axel G., war zum Todeszeitpunkt der Talea für seinen Arbeitgeber im Außendienst unterwegs.Am 21.03.2008 hat das Amtsgericht Wuppertal einen Haftbefehl gegen die Pflegemutter erlassen. Sie befindet sich seither in Untersuchungshaft und hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich zu den Vorwürfen bisher nicht eingelassen.Die umfangreiche Tatortarbeit der Wuppertaler Kriminalpolizei wurde durch Spezialisten des Landes- und Bundeskriminalamtes technisch insbesondere zur Sichtbarmachung von daktyloskopischen und serologischen Spuren unterstützt. Die Ermittlungen zur Situation der 5-jährigen Talea haben ergeben, dass sie seit September 2007 in der Pflegefamilie zur Kurzzeitpflege untergebracht war, nachdem die leibliche Mutter das Jugendamt um Hilfe ersucht hatte. Zeugenaussagen und Auswertungen belegen, dass bei Talea mehrfach Verletzungen festzustellen waren. Anfang 2008 wurde das Jugendamt durch den Kindergarten Taleas über Verletzungen in Kenntnis gesetzt, deren Ursachen nicht bekannt waren. Aufgrund der gegebenen Anhaltspunkte wurden die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Sozialverwaltung der Stadt Wuppertal aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich zur Zeit gegen zwei Sachbearbeiterinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Stadt Wuppertal hat die relevanten Akten und Unterlagen den Ermittlungsbehörden zur Auswertung zur Verfügung gestellt.Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch bei den beschuldigten Mitarbeiterinnen durchsucht.Die Staatsanwaltschaft weist auf Folgendes hin:Ob aus den bisher ermittelten Tatsachen eine Schlussfolgerung auf ein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern der Sozialverwaltung im Hinblick auf den Tod des Kindes gezogen werden kann, ist eine Frage, die zur Zeit noch nicht abschließend beantwortet werden kann.Der bloße Umstand, dass das Kind in der Vergangenheit Verletzungen aufwies und nicht aus der Pflegefamilie herausgenommen wurde, reicht dazu nicht aus. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch ein hier allein in Betracht stehendes Unterlassen erfordert u.a. neben einer tatsächlichen Handlungsmöglichkeit auch eine Garantenpflicht als rechtliche Handlungspflicht, die Kausalität des Unterlassens für den Erfolgseintritt und insbesondere eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Voraussehbarkeit des wesentlichen Kausalverlaufs und des Erfolgs. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass sich bisher Anhaltspunkte zur Einleitung von Ermittlungen gegen den Sozialdezernenten und den Leiter des Jugendamtes der Stadt Wuppertal nicht ergeben haben.

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