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Urteil ist gesprochen

Der Wuppertaler AStA-Vorsitzende Björn Kietzmann ist am 3. Juli 2003 wegen Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden.

Die Strafen der anderen Angeklagten betragen 525 und 1200 Euro. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Aufenthalt der Demonstranten auf dem Gelände des Oberbarmer Bahnhofs eine grobe Störung des Versammlungsrechts der angemeldeten Rechtsextremistischen Demonstration darstellte und insofern deren Versammlung am 11. Januar diesen Jahres "gesprengt" hat. An zwei Verhandlungstagen durfte die Öffentlichkeit Zeuge werden wie drei der insgesamt 69 Demonstranten, die am 11. Januar im Zuge von Gegenveranstaltungen zu einem stattgefundenen Nazi-Aufmarsch in Gewahrsam genommen wurden, der Prozess gemacht wurde.


Auf den Vorschlag des Verteidigers das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, wie dieses in inzwischen einigen anderen Fällen in gleicher Sache geschehen ist konnte der vorsitzende Richter Herr Vomhoff gar nicht antworten, weil der erhitzte Staatsanwalt Herr Heinrichs das Wort schon an sich riss und solch ein Vorgehen für derartige Versammlungssprenger kategorisch ausschloss. Die vernommenen Zeugen, alle Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte, waren sich einig in ihren Aussagen, dass die Demonstration einen sehr friedlichen Anschein machte und noch nicht mal während der "unkomplizierten" Räumung durch die Polizei die Teilnehmer und Teilnehmerinnen aggressiv wurden. In dem Punkt ob Demonstranten freiwillig die Gleisanlagen betraten um die Bahnsteige zu wechseln oder Aufgrund einer Abdrängungen seitens des Bundesgrenzschutzes (BGS), während des ersten Räumungsversuches welcher sich gegen mehr als 300 Demonstrationsteilnehmer richtete, dazu gezwungen wurden waren sich die vernommenen Beamten nicht mehr ganz so einig.


Während der Einsatzleiter des BGS Herr Junge, welcher für diesen nicht ganz unbrutalen Räumungsversuch gegen die friedlichen Demonstranten verantwortlich war, ein Abdrängen von Demonstranten durch seine Beamte ausschloss, hatten es Führungsbeamte der Polizei wiederum deutlich gesehen. Eine interessante Differenz in den Aussagen der Zeugen, denn natürlich könnte ein mutwilliges Betreten der Gleise viel mehr als grobe Störung bezeichnet werden und eine solche ist notwendig damit der angeklagte Paragraph zur Anwendung kommen kann. Zu dem Eindruck, dass die Demonstrationsteilnehmer eine grobe Störung begangen haben kam schlussendlich das Gericht, obwohl ein Zeuge mehrfach die Nachfrage eines der Angeklagten bestätigte, dass der Oberbarmer Bahnhof zu keiner Zeit vollständig von Demonstranten blockiert war und somit theoretisch auch ein verzögerter Bahnverkehr möglich gewesen wäre. Ebenso bestätigte einer der Zeugen wie ihm von einem der Angeklagten während der Veranstaltung am 11. Januar die Frage gestellt wurde, warum man denn die Nazis nicht auf anderem Weg zur vereinbarten Route bringen kann.


All das ist kein Verhalten, was den Schluss zulässt, dass die Nazikundgebung mit allen Mitteln verhindert werden sollte, auch das ist notwendig damit der Vorwurf der Versammlungssprengung greift. Friedliche Menschen nehmen ihre im Grundgesetz verankerten Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch um ein friedliches und gewaltfreies Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen und zu sollen dafür kriminalisiert werden. Seine Grundrechte kann man nur verwirken wenn man sie "zum Kampfe gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht" (Artikel 18, Grundgesetz). Wahrscheinlich hat niemand der Gegendemonstranten dies in irgendeiner Weise getan, denn gerade für die freiheitlich demokratische Grundordnung sind diese Menschen auf die Strasse gegangen.


Etwas das von Rechtsextremisten sicher nicht behauptet werden kann, wie vor allem im jährlichen Verfassungsschutzbericht dokumentiert ist. In seinem Schlussplädoyer gab der Staatsanwalt dann noch pädagogische Lebensweisheiten mit auf den Weg: "Was du nicht willst man dir antu', das füg auch keinem anderen zu!" Das stimmt. Deshalb ergänzte der Björn Kietzmann in seinem Schlusswort: "um genau diesen Punkt geht es hier, wir leben in einer Demokratie - in welcher Menschen für ihre Auffassungen demonstrieren dürfen, doch Menschen mit anderen Ansichten müssen auch die Möglichkeit bekommen gegen diese Auffassung auf die Strasse zu gehen".


Pressemitteilung der AStA Wuppertal)


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