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Justizschelte nicht hinnehmbar

08.07.2003: JU fordert Rücktritt des AStA-Vorsitzenden Björn Kietzmann

"Es ist ausdrücklich zu begrüßen, wenn junge Menschen gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit demonstrieren. Völlig inakzeptabel ist jedoch, wenn zu diesem Zweck Straftaten begangen und völlig unbeteiligte Menschen - wie in dem Fall Bahnreisende durch stundenlanges Warten - in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt werden", so der Kreisvorsitzende der Jungen Union (JU) Wuppertal, Fabian Bleck, zu der Verurteilung des Wuppertaler AStA-Vorsitzenden Björn Kietzmann.


Diesen hatte das Amtsgericht Wuppertal am vergangenen Donnerstag neben zwei weiteren Personen zu einer Geldstrafe von € 700,- verurteilt, weil er im Januar diesen Jahres aus Anlass des Aufmarsches von Rechtsextremisten den Bahnhof Oberbarmen blockierte. Der AStA der Universität Wuppertal hatte im Vorfeld dieser Demonstration zusammen mit anderen linken, teilweise extremistischen Gruppen unter dem Motto „Wuppertal Dichtmachen“ bzw. „Bahnhof besetzen“ zu Blockadeaktionen aufgerufen. Tatsächlich kam es am 11. Januar zu größeren - in Ansätzen gewalttätigen - Störaktionen auf den Bahnsteigen, die dazu führten, dass der Zugverkehr unterbrochen werden musste. Der Bahn AG entstand dadurch ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich und Bahnreisende hatten zum Teil mehrstündige Verspätungen hinzunehmen. "Dass daraufhin Staatsanwaltschaft und unabhängige Gerichte ihre Arbeit machen und sich dabei genau an Recht und Gesetz halten, ist Prinzip und Aufgabe des Rechtsstaates", so Kai Zentara, Kreisvorstandsmitglied für Schutz und Ordnung. "Wenn Kietzmann sich also 'wegen Zivilcourage verurteilt' und 'kriminalisiert' (s. PM des AStA vom 04.07.03) fühlt und zum wiederholten Male die Justiz gescholten wird, dann ist das völlig inakzeptabel."


Zentara weiter: "Besonders Besorgnis erregend ist, dass gerade der AStA in dieser Angelegenheit lauthals agiert und die Justiz attackiert. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Wuppertaler Studenten zu vertreten und nicht etwa rechtsstaatliche Institutionen zu diskreditieren. Dieses Verhalten ist nicht nur, ebenso wie der Aufruf zu illegalen Demonstrationen, schwerlich mit § 72 Abs. 2 HochschulG NW vereinbar. Auch das Ansehen der Studentenschaft wird dadurch schwer beschädigt." "Kietzmann hat sich durch die Teilnahme an einer illegalen Blockadeaktion und die völlig überzogene Kritik an rechtsstaatlichen Institutionen selbst diskreditiert. Er sollte daher sein Amt aufgeben um weiteren Schaden von der Wuppertaler Studentenschaft abzuwenden!", so Fabian Bleck.


Und weiter: "Um das noch mal deutlich zu machen: Rechtsextreme Demonstrationen sind eine Schande für Wuppertal, doch Gegendemonstrationen müssen wie die auf dem Rathausvorplatz friedlich und legal ablaufen. Die Junge Union stellt sich also nicht vor Extremisten sondern vor den Rechtsstaat!"


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