Ausbaus der Wuppertaler Schwebebahn

Das Land Nordrhein Westfalen steht zum Ausbau der Wuppertaler Schwebebahn. Der Aus- und Umbau im Umfang von 440,6 Mio. DM (225,3 Mio. €) wurde vom Land 1995 bewilligt und mit 90 Prozent gefördert. Diese Förderung ist bereits zu 99 Prozent ausfinanziert worden.

Die Wuppertaler Stadtwerke haben im Jahr 2001 zu diesen bewilligten Förderanträgen einen Änderungsantrag gestellt. Dieser enthält Kostensteigerungen beim Ausbau der Schwebebahn von rund 70 Prozent des ursprünglichen Antrags. Kostensteigerungen ergaben sich u.a. durch den vom Stadtrat beschlossenen Denkmalschutz sowie durch die Kosten des Vergleiches mit der Firma Lavis.

Der Änderungsantrag stand 2002 kurz vor der Bewilligung. Unter Einbeziehung aller Förderanträge beträgt das Finanzvolumen des Ausbaus der Wuppertaler Schwebebahn nunmehr 841,6 Mio. DM (430,3 Mio. €). Seit Mitte 2002 hat der Landesrechnungshof den Ausbau der Wuppertaler Schwebebahn geprüft und erhebliche Beanstandungen in der Durchführung des Fördervorhabens und am Änderungsantrag festgehalten. Diese Prüfbemerkungen müssen zwischen WSW, Bezirksregierung und Landesrechnungshof abgeklärt werden, bevor über eine weitere Förderung entschieden werden kann. In Gesprächen mit dem Landesrechnungshof, der Bezirksregierung Düsseldorf und der Landesregierung haben sich die Wuppertaler SPD- Landtagsabgeordneten für eine schnelle Bearbeitung und Weiterförderung der Wuppertaler Schwebebahn eingesetzt.

„Wir tun alles, damit es zu einer schnellen Klärung kommt. Die Sanierung und Modernisierung der Wuppertaler Schwebebahn muss abgeschlossen werden“, so Vera Dedanwala, Dr. Frank Freimuth und Cornelia Tausch.

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