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Keine Videoüberwachung

Kritisch hat sich der für Wuppertal zuständige Landtagsabgeordnete Robert Orth über die Einrichtung einer Videokamera am Döppersberg-Tunnel geäußert.


„Der Einsatz von Videokameras darf nur dann erfolgen, wenn die Polizei drohenden Gefahren für die Bürger nicht mehr anders Herr werden kann, als dass auch Unbeteiligte der Videobeobachtung unterzogen werden."


Mit der erst jüngst geschaffenen Möglichkeit der Videoüberwachung im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz soll der Polizei die Möglichkeit gegeben werden, an Kriminalitätsbrennpunkten Videokameras zu installieren. Nach Ansicht des Rechtsexperten der FDP-Landtagsfraktion muss angesichts des erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Passanten eine Videoüberwachung einer strengen Verhältnismässigkeitskontrolle unterliegen.


„Der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass eine Videoüberwachung nur und nur solange erfolgen darf, wie konkrete Tatsachen die drohende Begehung von Straftaten rechtfertigen, so Orth. Am Döppersberg gehe es der Stadt Wuppertal aber offensichtlich vorrangig darum, nicht genehme Personen von ihrem Aufenthaltsort zu verdrängen, während man die dort vorhandene Kriminalität ebenso gut auch mit herkömmlichen Mitteln der Polizei und Ordnungskräfte bekämpfen könne. „Die Videoüberwachung darf nicht dazu dienen, Unerwünschte zu vertreiben und das Stadtbild behaglicher zu machen", so Orth weiter.


Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag zeigte sich erstaunt darüber, dass man mit Mühe und Not eine Planstelle für den Drogenstreetworker vor Ort habe erhalten könne, aber mit der Videoüberwachung schnell zur Stelle gewesen sei. „ Die Polizei muss ich hier schon fragen lassen, warum sie nicht in der Lage ist, das unmittelbare Umfeld der eigenen Polizeistation nicht mit den eigenen Leuten zu sichern, sondern lieber den Videoschirm beobachtet", so Orth. Immerhin liege die Polizeistation direkt am Ausgang des Döppersberger Tunnels. „Der schöne Schein moderner Technik dient hier offenbar dazu, die Unzulänglichkeiten der Polizei vor Ort zu verschleiern – auf Kosten der Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter".


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