FDP: Gegen unkontrollierte Videoüberwachung

In der aktuellen Debatte über Videoüberwachungen geht die FDP nach ihrer jüngsten Ratsanfrage in die Offensive.

Der stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Fraktion, Peter L. Engelmann, erklärt: „Die gegenwärtige Diskussion wird unter fehlerhaften Voraussetzungen geführt. Es geht nicht darum, entweder Sicherheit oder Datenschutz zu haben. Auch Datenschutz ist Personenschutz. Beim Datenschutz geht es nicht um Daten von Sachen, sondern stets um Daten von Personen, so dass wir das eine Grundrecht nicht gegen das andere ausspielen können."

Was den aktuellen Anlass im Berufskolleg Barmen angeht, erklärt Engelmann die Haltung seiner Fraktion: „Wir sind nicht gegen jede Videoüberwachung an echten Gefahrenpunkten. Dies lässt ja auch das Datenschutzgesetz ausdrücklich zu. Aber es müssen sich stets die gesetzlich dazu berufenen Stellen nach einer sorgfältigen Abwägung für eine Videoüberwachung entscheiden, etwa die Schulleitung, die Schulkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement und den Polizeidienststellen. Dagegen darf ein Einzelner – auch wenn er in guter Absicht gehandelt haben mag – seine Entscheidung nicht an die Stelle der Entscheidung der dazu berufenen Gremien setzen. Das ist dann keine Eigenverantwortlichkeit mehr, dass ist Eigenmächtigkeit. Und die darf nicht an die Stelle eines gesetzlich geordneten Verfahrens treten."

Dies sei auch der Grund, warum die Verwaltung von sich aus den Abbau der Kamera veranlasst hat, nachdem die FDP sie durch die Anfrage darauf aufmerksam gemacht hat. Eine Kamera dürfe nur dann installiert werden, wenn die Rechtsgrundlage vorher geprüft worden ist und nicht erst im Nachhinein. Niemand dürfe in öffentlichen Gebäuden selbständig Kameras installieren, um andere Personen – heimlich – zu beobachten.

Eine noch höhere Hürde sieht die FDP bei Videoüberwachungen mit einer Aufzeichnung des Überwachungsergebnisses. Eine solche Aufzeichnung halte die Fraktion nur dann mit dem Datenschutz für vereinbar, wenn es kein anderes Mittel gibt, um Gefahrensituationen zu begegnen. Dies müsse besonders sorgfältig kontrolliert werden, denn hier werde jeder Mensch – auch der völlig unverdächtige – aufgezeichnet, aufgenommen und mit seinen Verhaltensweisen gespeichert. „Das verträgt sich nicht mit unserer Vorstellung von der Freiheit eines jeden Menschen", so Engelmann.

Gerade in Schulen komme diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. „Hier wollen wir junge Menschen befähigen, ihr Leben selbständig und selbstbestimmt zu gestalten. Hier bilden sich soziale Räume und Gemeinschaften aus, die auch aus pädagogischer Sicht den Einsatz von Überwachungskameras fraglich erscheinen lassen." Eine Schule werde nicht stark und sicher durch den Einsatz von Überwachungskameras. Sie werde es aber sehr wohl durch die Mitglieder der Schulgemeinde, die ihre Rechte und Pflichten verantwortungsbewusst annehmen. Engelmann: „Genau dies gelte es den Schülerinnen und Schüler mit auf den Weg zu geben. Eine Überwachungskamera verkörpere aber das genaue Gegenteil."

Das scheinbare Argument, dass derjenige, der „nichts zu verbergen" habe, auch nichts gegen eine (Kamera-)Überwachung haben könne, gehe fehl. „Es geht hier um das höchst individuelle Persönlichkeitsrecht, um die einem jeden zustehende Privatsphäre", so Engelmann weiter. „Diese ‚verberge’ jeder vor der Öffentlichkeit."

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