Revisionsentscheidung in Sachen Kremendahl

CDU-Kreisvorsitzender Jürgen Hardt: "Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen Kremendahl entspricht dem Rechtsempfinden der Bürger."

"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, den Freispruch des Landgerichts Wuppertal vom Dezember 2002 für Dr. Hans Kremendahl in der SPD-Wahlkampfspendenaffäre aufzuheben und zur Neuverhandlung an das Landgericht Dortmund zu verweisen, entspricht dem Rechtsempfinden der Bürger.
Mit Unverständnis hatten nicht nur politische Gegner von Hans Kremendahl darauf reagiert, dass die illegale Wahlkampfspende in Höhe von
einer halben Million DM an die SPD für den damaligen Hauptnutzniesser straffrei bleiben sollte.

Für Wuppertal ist die neuerliche Verhandlung nur noch ein Stück Vergangenheitsbewältigung. Mit der überwältigenden Mehrheit für Peter Jung bei der Oberbürgermeisterwahl haben die Wuppertalerinnen und Wuppertaler bereits den Neuanfang für ihre Stadt gewählt.

 

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