Biotopkartierung ist unvollständig

"Die Kartierung der in Wuppertal durch das Landschaftsgesetz geschützten Biotope ist unvollständig!"

Mit dieser Aussage reagiert die Kreisgruppe Wuppertal im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die von der Stadt vorgelegte Kartierung der Lebensräume im Stadtgebiet, die nach der Aufnahme durch die Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) in Recklinghausen kürzlich auch den betroffenen Grundeigentümern mitgeteilt wurden.
Mehrere hundert Quellen und naturnahe Bachabschnitte sind nicht in den entsprechenden Karten dargestellt, so Jörg Liesendahl, Naturschutzexperte der BUND-Kreisgruppe. "Das ist möglichst schnell nachzubessern, damit nicht die Grundeigentümer, die jetzt kein Schreiben der Stadt bekommen haben, denken, ihre Feucht- und Naßlebensräume seien nicht durch das Gesetz geschützt," erläutert Liesendahl.
Allerdings sei es überhaupt nicht ausschlaggebend, ob diese Biotope kartiert seien. Bereits durch ihre bloße Existenz seien diese Biotope, die im Paragraphen 62 des nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetzes aufgelistet sind, geschützt, so der BUND. Zudem wisse bestimmt jeder Eigentümer eines Grundstücks, an welcher Stelle man nasse Füße bekomme: "Dort ist dann mit ziemlicher Sicherheit ein geschützter Biotop!"
Jörg Liesendahl: "Wir begrüßen im Grundsatz, dass die Stadt die Eigentümer gezielt informiert und es nicht nur bei einer amtlichen Bekanntmachung belassen hat." Der BUND hofft, dass die ausgezeichneten Daten, über die die Stadtverwaltung gerade aufgrund der eigenen Gewässerkartierung verfügt, möglichst bald von der LÖBF übernommen und dann über das städtische Umweltdatenportal auch im Internet mit allen Hintergrundinformationen allgemein verfügbar gemacht sowie natürlich den dann "betroffenen" Grundeigentümer ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.
 

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