Alkoholverbot löst soziale Probleme nicht

„Aus den Augen“ heißt viel zu oft auch „aus dem Sinn“


„Ein Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen löst die Probleme der Menschen nicht“, kommentiert Andreas Mucke, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, die Forderung nach einem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. „Die Aussage ‚Niemand soll vertrieben werden, es geht auch nicht um die Diffamierung bestimmter Gruppen’ ist scheinheilig. Denn ein Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen wird nicht die Zahl der Menschen, die übermäßig Alkohol konsumieren, senken. Sie werden dazu nur andere Orte aufsuchen.“

Ein solches Verbot sei darüber hinaus nicht durchsetzbar: Die Zahl der Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes müsse mindestens dreistellig sein, wolle man zuverlässige Kontrollen an allen neuralgischen Punkten durchführen.

„Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sprechen Menschen, die Alkohol in übermäßiger Menge zum Verzehr in der Öffentlichkeit mit sich führen, an und fordern sie auf, entweder den Platz zu verlassen oder den Alkohol zu entsorgen bzw. abzugeben. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird ein Bußgeld verhängt“, so der Sozialpolitiker weiter. Die aktuelle Straßenordnung biete darüber hinaus bereits weitere Eingriffsmöglichkeiten, denn sie untersage jedes Verhalten, das andere unzumutbar beeinträchtige. Insbesondere Lärmen, Grölen, das Anpöbeln von Passanten oder das Liegenlassen von Flaschen und Gläsern sind ausdrücklich verboten.

„In Radevormwald wird der öffentliche Alkoholkonsum auch nur im Innenstadtkern kontrolliert, die Zahl der zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte lässt auch dort ausgedehnte Kontrollen nicht zu. Bei den Kontrollen werden auffällige Personen aufgefordert, mitgeführten Alkohol auszugießen oder abzugeben. Im Wiederholungsfall wird ein Platzverweis ausgesprochen bzw. ein Bußgeld verhängt“, erläutert Andreas Mucke. „Der Leiter des Radevormwalder Ordnungsamtes erklärt übrigens presseöffentlich, dass das praktizierte Verfahren auf rechtlich wackeligen Beinen steht. Es gibt auch Gerichtsurteile, die ein grundsätzliches Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit außerhalb gastronomischer Betriebe als rechtswidrig bewerten.“

Die SPD-Fraktion appelliere daher weiter dafür, die Sozialen Ordnungspartnerschaften von Sozialarbeit, Polizei und Ordnungskräften zu stärken und mit Angeboten wie dem ‚Cafe Berlin’ oder der geplanten Gastronomie am Döppersberg niedrigschwellige Angebote zu machen, die den Betroffenen auch Wege aus ihren problematischen Lebenssituationen weisen. Selbstverständlich müsse dort, wo das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet werde, auch das Jugendamt eingebunden werden. Mucke weist auch auf weitere, bereits bestehende Regelungen hin: So sind der Ausschank und der Verkauf von Alkohol an bereits betrunkene Menschen verboten. Das Verbot, Alkohol an Kinder und Jugendliche auszuschenken oder zu verkaufen, sei zwar bekannter, würde aber auch noch viel zu häufig von Gastronomie und Einzelhandel nicht beachtet.

„Mit dem Ansatz, diesen Menschen den Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, verlagern wir die Probleme nur. Wir müssen vielmehr zusätzliche Hilfestellungen anbieten, um die Ursachen der Probleme zu bekämpfen bzw. diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Die bestehenden ordnungspolitischen Instrumente reichen hingegen aus.“

Anzeigen: