WfW bezweifelt Rechtmäßigkeit der Fraktionsteilung der CDU

Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zellteilung der CDU-Fraktion.

WfW bezweifelt Rechtmäßigkeit der Fraktionsteilung der CDU

Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zellteilung der CDU-Fraktion. Nach § 56 (1) der Gemeindeordnung sind Fraktionen Vereinigungen von Ratsmitgliedern die sich „auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem politischem Handeln zusammengeschlossen haben.“ Dieser Wille liegt bei den sog. „Rebellen“ jedoch nicht vor. Hier handelt es sich um eine Abspaltung von einer bestehenden Fraktion als Mittel zur Austragung interner Konflikte. Die Absicht einer eigenständigen politischen Außenvertretung wird hingegen erklärtermaßen nicht verfolgt. Dies allein rechtfertigt jedoch die Ausstattung mit öffentlichen Mitteln.
 
Faktisch hätte die Anerkennung als Fraktion zur Folge, dass die CDU als gemeinsame Parteibasis und Organisator des Wahlvorschlages mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet würde, die ihr nach dem Wahlergebnis nicht zustehen. Gleichfalls würde sie zusätzliche Redezeit im Rat zur Darstellung ihrer politischen Vorstellungen gewinnen.
 
Rückwirkungen auf die Vertretungen in den Ausschüssen und den Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften wären nicht ausgeschlossen.
 
Der stv. Fraktionsvorsitzende Günter Schiller WfW fordert den Oberbürgermeister auf, unverzüglich die Rechtmäßigkeit der Ausgründung aus der CDU-Fraktion zu überprüfen und die Öffentlichkeit vom Ergebnis zu unterrichten. „Eine Anerkennung als Fraktion oder gar die Auszahlung finanzieller Zuwendungen ist bis zur Klärung der Rechtslage unzulässig“.

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