Spritzbeton gefährdet Fledermäuse in den Tunneln an der Nordbahntrasse

Bundesweit renomierter Fledermauskundler stellt fest, dass im Tunnel Dorrenberg an der Nordbahntrasse artenschutzwidrig gearbeitet wird.

Prof. Reinald Skiba, bundesweit anerkannter Fledermauskundler aus Wuppertal, hat festgestellt, dass im Tunnel Dorrenberg entgegen der Bestimmungen des Artenschutzes Fledermäuse durch die Ausbringung von Spritzbeton gefährdet sind. In einem Leserbrief an die WZ vom 10. August schreibt Prof. Skiba:

"Über den Tunnel Dorrenberg stand am 23. April 2012 in der Westdeutschen Zeitung: „Zuvor hat ihn ein Artenschutzexperte in Augenschein genommen, nach Fledermäusen abgesucht – und grünes Licht gegeben“.
Daraufhin wurde das Fledermausvorkommen im Tunnel Dorrenberg von mir mit einer weiteren Person abends und nachts am 8.5.2012 mit 2 Ultraschalldetektoren untersucht. Am Ostbereich war der Tunnel bereits teilweise mit frischem Spritzbeton und Noppenbahnen versehen. Insgesamt wurden mindestens 8, wahrscheinlich jedoch 11 Fledermäuse festgestellt. Der von der Stadt Wuppertal schon häufig benannte sogenannte „Artenschutzexperte“ des Büros Kuhlmann & Stucht hatte der Presse also falsche Angaben gemacht. Meine Kollegen und ich halten ihn bei Angelegenheiten über Fledermäuse für nicht geeignet.

Nachdem auch die Westseite des Tunnels ca. 50 m lang frisch mit Beton ausgespritzt war, fanden wir abends und nachts am 1.6.2012 im gesamten Tunnelbereich nur noch 3 Fledermäuse, davon durch Zufall 1 Tier, das aus dem noch feuchten Spritzbeton mühselig ins Freie gelangte. Die restlichen Fledermäuse waren entweder durch das Spritzen getötet oder, was am Tage unwahrscheinlich ist, beim Spritzen davon geflogen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hätten die streng geschützten Tiere weder getötet noch gestört werden dürfen. Im vorliegenden Fall ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vermuten, also nach dem BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit (§ 69 BNatSchG) oder Straftat (§ 71 BNatSchG). Zudem besitzen die anerkannten Naturschutzverbände nach § 63 BNatSchG ein Mitwirkungsrecht in Natur- und Umweltschutzfragen. Dieses Mitwirkungsrecht wurde mir nicht eingeräumt. Ein solches Mitwirkungsrecht ist auch hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Beleuchtung im Tunnel Dorrenberg notwendig (vgl. WZ 8.8.2012), und zwar mindestens 1 Monat vor Beginn der Tätigkeit.

Wie bereits von mir oft mitgeteilt wurde, halte ich es im Interesse der Wuppertaler Bürger für unbedingt sinnvoll, dass an den Tunneln der Nordbahntrasse zügig gearbeitet wird. Im Gegensatz zu Herrn Oberbürgermeister P. Jung (18.7.2012 WR / 1.8.2012 WZ) und der übrigen hierfür verantwortlichen Stadtspitze liegt es vielen Bürgern und auch mir daran, die Natur in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu schützen, und damit auch die Fledermäuse sinnvoll zu berücksichtigen, was nach meiner Auffassung im Fall der Trasse auch gut möglich wäre."

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