CDU : Jürgen Hardt MdB hat Recht

Die Vereinbarung von Kirchen und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss Bestand haben



„Kirchenasyl ist Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition und kein eigenes Rechtsinstitut. Es gründet auf einer Vereinbarung zwischen Staat und Kirche, die fünf Jahre alt ist und vor zwei Jahren überarbeitet wurde. Diese Vereinbarung stellt Kirchenasyl in den Zusammenhang des Dublin–Abkommens und respektiert Kirchenasyl unter bestimmten Voraussetzungen. Wer aber äußert, dass das Dublin–Verfahren am Recht vorbeigehe und aktiv für Kirchenasyl wirbt, gefährdet diese Vereinbarung und vor allem den Respekt vor dieser christlich–humanitären Tradition“; stellt CDU–Vorsitzender Matthias Nocke, der auch Gast des Ronsdorfer CDU–Neujahrsempfangs gewesen ist, fest. Das Kirchenasyl dürfe nicht der systematischen Aushöhlung des Dublin-Abkommens dienen, zu dessen Einhaltung sich die Bundesrepublik verpflichtet habe, lautet die Auffassung des Wuppertaler CDU–Vorsitzenden.

 

Jürgen Hardt habe in seiner Entgegnung zum geistlichen Wort von Dr. Denker darauf hingewiesen, dass die Herrschaft des Rechts eine zivilisatorische Errungenschaft sei, die allein den Zusammenhalt einer auseinanderdriftenden Gesellschaft gewährleiste. Die Aussage von Synodalasessor Dr. Denker, das geltendes Recht nicht immer richtig sein müsse, laufe ins Leere, da geltendes Recht vor allem Geltung haben müsse. Im demokratisch verfassten Rechtsstaat sei dies auch kein leerer Rechtspositivismus, denn jeder habe die Möglichkeit zu wählen und dadurch aktiv die Änderung von Gesetzen zu bewirken.

 

Matthias Nocke weist daraufhin, dass der ehemalige Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert die CDU Position plausibel zusammengefaßt habe : „ Kirchenasyl … (ist in Ordnung), wenn es als seltene Ausnahme einer unangefochtenen Regel praktiziert werde.“

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