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Zuschuss des Arbeitsamtes für Arbeitslose über 50 Jahren

Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können einen Zuschuss vom Arbeitsamt erhalten, wenn sie eine geringer bezahlte Tätigkeit aufnehmen.

Obwohl diese Arbeitslosen in der Regel über eine langjährige, reiche Berufserfahrung verfügen, scheiterte die Aufnahme einer neuen Beschäftigung bisher oft an damit verbundenen finanziellen Einbußen. Die Entgeltsicherung eröffnet jetzt neue Chancen.

Nimmt ein älterer Arbeitsloser eine neue Arbeit mit einer geringeren Bezahlung als bisher auf, zahlt das Arbeitsamt die Hälfte der Differenz zwischen dem alten und dem neuen pauschalierten Nettoentgelt. Darüber hinaus wird der Beitrag zur Rentenversicherung aufgestockt. Ausgangswert für den zusätzlichen Beitrag ist die Differenz zwischen 90 % des bisherigen Bruttoentgelts und dem Bruttoentgelt der neuen Beschäftigung.

Anspruch auf Entgeltsicherung besteht so lange, wie ohne Arbeitsaufnahme Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen würde. Das Angebot gilt auch für die Arbeitnehmer, die noch nicht arbeitslos sind, aber bereits die Kündigung erhalten haben. Einzelheiten sind im Merkblatt 19 der Bundesanstalt für Arbeit beschrieben, das unter www.arbeitsamt.de im Internet einzusehen ist. Auskünfte erhalten Sie auch beim Arbeitsamt Wuppertal unter der Telefonnummer 0202/2828-526.

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