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AStA-Vorsitzender vor Gericht

Informationen zum ersten Prozesstag

Am heutigen Dienstag fand der erste Verhandlungstag gegen den Wuppertaler AStA-Vorsitzenden Björn Kietzmann und zwei weitere Mitangeklagte statt. Da krankheits- und urlaubsbedingt nur zwei der insgesamt fünf von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen gehört werden konnten, wird die Verhandlung am 03. Juli fortgesetzt. Weiterhin soll an diesem Termin durch die Vorführung von Videomaterial des Westdeutsche Rundfunk und des Medienprojektes der Stadt Wuppertal Licht ins Dunkel gebracht werden, ob einzelne Demonstrationsteilnehmer freiwillig oder durch den Einsatz der Bundesgrenzschutzbeamten den Gleisbereich des Bahnhofes betreten haben. Björn Kietzmann ist einer von 69 Angeklagten, die aufgrund ihrer Teilnahme an einer Gegendemonstration zu einem von Christian Worch angemeldeten Aufmarsch von Rechtsextremisten vorübergehend in mehrstündigen polizeilichen Gewahrsam genommen wurden.

Im Anschluss bekamen diese einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen § 21 des Versammlungsgesetzes, das wie folgt lautet: "Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." "Ich fühle mich keiner Schuld bewusst", so Kietzmann am Rande des ersten Verhandlungstages "mein Demonstrationsverhalten war ebenso wie das der anderen Angeklagten friedlich – eine Blockade der Gleisanlagen hat ebenso wenig stattgefunden wie eine Gefährdung des Zugbetriebs oder eine grobe Störung der rechtsextremistischen Versammlung". Die Gefahr einer Verurteilung, besonders in höheren Instanzen hätte nicht nur direkte Konsequenzen für die Angeklagten, sondern würde alle zukünftigen Gegendemonstrationen ihrer Rechtssicherheit berauben, da hierdurch friedliche Demonstrationsteilnehmer künstlich kriminalisiert würden.

Das Versammlungsrecht gilt nicht nur für langfristig geplante und angemeldete Demonstrationen sondern auch für spontan entstehende.

Der zweite Verhandlungstag gegen Björn Kietzmann wird am Donnerstag, den 03. Juli um 13:30 Uhr im Gerichtsgebäude Eiland 4, Saal 78 stattfinden.

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