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Fehlbelegungsabgabe

Keine Panik wegen Fehlbelegungsabgabe. SPD Cronenberg: Verwaltung hat schnell und bürgerfreundlich reagiert

Großes Lob hat die Cronenberger SPD für das Ressort Baurecht, Grundstücke und Wohnen Abteilung Bauförderung und Wohnen. Die Verwaltung hatte alle Mieter von Sozialwohnungen angeschrieben und um die Beantwortung eines sehr umfangreichen Fragenkatalogs gebeten. Hintergrund ist ein Landesgesetz, das AFWoG (früher Fehlbelegungsabgabe). Demnach müssen Mieter von Sozialwohnungen, wegen der möglichen Festsetzung einer Ausgleichszahlung, Auskunft über deren Einkommensverhältnisse geben.

Ein durchaus sinnvolles Gesetz, findet auch die Cronenberger SPD. Geht es doch darum festzustellen, wo aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse nicht (mehr) die Voraussetzungen zum Bezug einer Sozialwohnung erfüllt werden. Schließlich handelt es sich bei Sozialwohnungen um subventionierten Wohnungsbau.

Als Stadtverordneter Oliver Wagner (SPD) von seiner 94 jährigen Großmutter allerdings erfuhr, dass sie deshalb einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen müsse, wurden die Defizite des Gesetzes offensichtlich. Wagner machte darauf hin der Verwaltung auf die besondere Situation in den Seniorenwohnungen in der Hütterstraße aufmerksam. Wagner: „Da sich an den Lebens- und Einkommensverhältnissen von Rentnern in der Regel wenig ändert, ist der Sinn einer solchen Befragung für diese Personengruppe kaum einzusehen. Zudem kann man von Personen dieser Altergruppe nicht erwarten, dass sie einen derart komplizierten Fragebogen ausfüllen." Das sieht jetzt auch die Verwaltung so und hat umgehend reagiert.

Am Dienstag, 16.09.2003 ab 8 Uhr wird die zuständige Sachbearbeiterin Frau Nitschke im "Gemeinschaftsraum" in der Hütterstraße 30 / 28 anzutreffen sein, um Hilfestellung zu leisten. Statt zeitaufwendiges Ausfüllen von Formularen, reicht dann meist die Vorlage des letzten Rentenbescheids und (falls vorhanden) eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweises. Entsprechende Aushänge, durch die auf diese Beratungsmöglichkeit hingewiesen wird, wurden bereits angebracht. Wagner: „Das ist wirklich ein lobenswerter, dem Dienstleistungsgedanken folgender Service für ältere Bürger, den die Verwaltung für diese spezielle Personengruppe nun anbietet."

Aus personellen Gründen kann die Abteilung Bauförderung und Wohnen den angebotenen Service natürlich nicht generell leisten, sondern muss ihn auf vergleichbare Wohnobjekte mit überwiegend betagten oder behinderten Menschen beschränken.

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