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Einsatz von Videokameras

FDP begrüßt Kriterien für den Einsatz von Videokameras in öffentlichen Gebäuden

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Die Verwaltung hat jetzt einen Kriterienkatalog erarbeitet, der den Einsatz von Video-Kameras in allen öffentlichen Gebäuden verbindlich regeln soll. Anlass war eine Anfrage der FDP-Fraktion über die datenschutzrechtliche Klärung der Videoüberwachung am Schulkolleg Barmen.

Henke (Foto), Fraktionschef der FDP: “Mit den Kriterien haben wir eine gute Lösung gefunden, wie wir mit Hilfe der Videotechnik dem Sicherheitsbedürfnis unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes gerecht werden können.” So dürfen elektronische Überwachungsanlagen in Schulen künftig nur noch mit Genehmigung der Schulkonferenz montiert werden. Außerdem muss die Überwachung durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht werden. Aufzeichnungen dürfen nur in begründeten Einzelfällen erfolgen und müssen binnen 48 Stunden gelöscht werden. Der Einsatz von Kameras muss begründet werden und darf ausschließlich dem Schutz und der Sicherheit dienen. Am kommenden Donnerstag wird der Werksausschuss Gebäudemangement sich mit dem Kriterienkatalog befassen.

“Wir haben mit unserer Anfrage, die zur Demontage der Videokamera am Schulkolleg Barmen führte, den Stein für eine klare und einheitliche Regelung ins Rollen gebracht. Dafür haben wir viel Prügel bekommen”, so der Fraktionsvize Peter Engelmann. “Unsere Haltung war richtig. Am Ende hat sich unser Einsatz gelohnt. Unkontrollierte Überwachungsanlagen in Schulen und anderen Gebäuden der Stadt wird es nicht mehr geben,” so Engelmann.

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