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Kooperation mit ReIntra ermöglicht umfangreiche Assistanceleistungen

Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, mit Sitz in Wuppertal, und die ReIntra, ein berufskundlicher Beratungsdienst für Patienten und Versicherer, werden ab sofort im Bereich der Kinder-Invaliditäts-Vorsorge zusammenarbeiten.

Der Spezialist für Rehabilitations-Management-Serviceleistungen soll immer dann eingeschaltet werden, wenn mit einer Invalidität ab 50 % zu rechnen ist.

Ziel der Kooperation ist es, Betroffenen trotz der Invalidität ein lebenswertes, möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. ReIntra berät und unterstützt die Familie im Rahmen der Rehabilitation in mehreren Phasen: In der ersten Leistungsphase wird auf Grundlage der medizinischen Diagnose und Unterlagen zunächst eine Empfehlung für die grundsätzliche Vorgehensweise ausgesprochen. Im Anschluss daran erarbeitet ReIntra ein Konzept zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate und Jahre. Die dritte Leistungsphase baut auf den erarbeiteten Empfehlungen der zweiten Phase auf und begleitet das betroffene Kind kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen Rehabilitation sowie später zur beruflichen Eingliederung. Invaliditätsfolgen lassen sich auf diese Art und Weise deutlich verringern.

Angeboten wird die innovative Assistanceleistung in Verbindung mit dem Barmenia-Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz (KISS). Das im Jahr 1999 erfolgreich platzierte Produkt wurde zu diesem Zweck noch attraktiver gestaltet und beinhaltet heute – neben der Assistanceleistung – weitere interessante Neuerungen: So können ab sofort bereits Kinder mit Beginn der sechsten Lebenswoche versichert werden, ein echtes Novum im Bereich der Kinder-Invaliditätsversicherung. Auch angeborene Krankheiten, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind, sind ab sofort mitversichert. Darüber hinaus erhalten alle Interessierten bei Abschluss einen Gutschein für den Besuch eines Erste-Hilfe-Kind-Kurses der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. oder – alternativ – das Buch „Erste Hilfe am Kind". Angepasst wurde auch die Höhe der monatlichen Rente; sie kann ab sofort bis zu einer Höhe von maximal 2.000 EUR vereinbart werden.

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