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Vorsicht - unseriöse Geschäftemacher!

Nicht überall wo Polizei draufsteht, ist auch Polizei drin – Dubiose Anzeigenhaie gehen mit dem guten Namen der Polizei auf Kundenfang.

Das Vertrauen in die Polizei wird durch unseriöse Geschäftemacher missbraucht. „Nicht überall wo Polizei draufsteht, ist auch die echte Polizei drin“, warnte Behrens heute in Düsseldorf. Zweifelhafte Verlage und Werbeagenturen schreiben immer wieder ahnungslose Anzeigenkunden an. Dabei erwecken sie bewusst den falschen Eindruck, dass ihre Zeitungen oder Magazine polizeifachlich sind oder sogar von der Polizei selber herausgegeben werden. „Der Begriff Polizei hat hier den alleinigen Zweck, Anzeigenkunden oder Abonnenten zu ködern. Gutgläubige werden abgezockt“, kritisierte der Minister.

Das neue Faltblatt des Innenministeriums „Echte Polizei?“ klärt über die Methoden dieser unseriösen Werber auf. Die Masche: Die Bereitschaft der Menschen, die Polizei zu unterstützen, wird schamlos ausgenutzt. Mit Fragen wie „Sie sind doch auch gegen sexuellen Missbrauch von Kindern?“ werden sie zusätzlich moralisch unter Druck gesetzt. Telefonische Absprachen über eine einzelne Annonce führen dann zu Auftragsschreiben, mit denen gleich mehrere Anzeigen geschaltet werden. Im Kleingedruckten dieser Verträge sind Klauseln über eine längere als die mündlich vereinbarte Abonnementdauer versteckt. Dabei erleiden die Betriebe zum Teil erhebliche finanzielle Schäden. „Seien Sie kritisch beim Abschluss eines Anzeigenvertrages“, mahnte Behrens. „Sonst gibt es später ein böses Erwachen.“

Die örtlichen Polizeidienststellen verteilen ab heute die neuen Faltblätter gezielt an Geschäftsleute und potenzielle Anzeigenkunden. Auch Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, der Einzelhandel und die Verbraucherzentrale des Landes erhalten das Faltblatt zur Information ihrer Klientel. „Der Name „Polizei“ ist rechtlich leider nicht vor Missbrauch geschützt“, erläuterte der Minister. „Deshalb kann er auch von kommerziellen Unternehmen verwendet werden, ohne dass es zu verhindern ist.“

Der Innenminister weist darauf hin, dass durch arglistige Täuschung zustande gekommene Verträge nichtig sind. Wer sich betrogen fühlt, sollte Anzeige erstatten. Das gilt zum Beispiel, wenn der Werber unwahre Angaben zu Auflage und Verbreitung der Zeitschrift gemacht hat. „Prüfen Sie die Ihnen vorgelegten Angebote sorgfältig – besonders das Kleingedruckte“, appellierte Behrens. „Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Werber ehrlich ist, sprechen Sie mit dem Kommissariat Vorbeugung Ihrer Kreispolizeibehörde. Das kann viel Ärger ersparen.“

Die neue Broschüre kann schriftlich beim Innenministerium NRW, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf oder per eMail: broschueren@im.nrw.de, bestellt werden.

Weitere Informationen auch im Internet unter:
www.im.nrw.de - Aktuelles oder unter www.polizei.nrw.de

 

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