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WSW haben Aufsichtsbehörden regelmäßig und umfassend informiert

Den in der Westdeutschen Zeitung vom 28.04.04 formulierten Vorwurf, die WSW AG habe die Aufsichtsbehörde nicht regelmäßig über den finanziellen Fortgang des Projektes informiert, weisen die WSW entschieden zurück.

Dieser Vorwurf ist unberechtigt und sachlich falsch, so der Vorstand der WSW. Die WSW AG habe über die gesamte Laufzeit des Projektes seit 1995 entsprechend den Verwaltungsvorschriften die notwendigen Verwendungsnachweise/Ausgabenblätter jeweils jährlich in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde eingereicht und die Aufsichtsbehörden damit über den finanziellen Fortgang des Projektes umfassend und regelmäßig unterrichtet.

 

Das beweise schon die Tatsache, dass bis Anfang 2003 keine Beanstandungen durch die Bezirksregierung erhoben worden seien. Erst mehr als acht Jahre nach Start des Gesamtprojektes sei von der Bezirksregierung auf Drängen des Landesrechnungshofs der WSW AG zur Auflage gemacht worden, die jährlich eingereichten Ausgabenblätter in eine andere Systematik zu bringen. Alle Ausgaben waren nunmehr dem bewilligten Erstantrag beziehungsweise dem geprüften, aber noch nicht bewilligten Änderungsantrag zuzuordnen. Diese Forderung sei mit großem Aufwand zeitnah seitens der WSW AG erledigt worden.

 

Von einer fehlenden regelmäßigen Unterrichtung der Aufsichtsbehörden könne folglich überhaupt keine Rede sein.

 

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