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Kritik des Landesrechnungshofes nicht gerechtfertigt

Ausbau Schwebebahn weiter in der Diskussion. Die Wuppertaler Stadtwerke AG nehmen zu dem Bericht des Landesrechnungshofes zum Ausbau der Wuppertaler Schwebebahn anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2004 vor der Landespressekonferenz wie folgt Stellung:

 

 

1.         Die WSW weisen darauf hin, dass die Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) in keinem der im Bericht des Landesrechnungshofs dargelegten Punkte an die Feststellungen der Prüfungsbehörde gebunden ist. Aus diesem Grunde sind auch in den letzten Wochen und Monaten die Sachgespräche zwischen Bezirksregierung und WSW AG weitergeführt worden.

 

2.         Die heutigen Erklärungen des Landesrechnungshofs im Jahresbericht stellen nicht eine abschließende Beurteilung zum Schwebebahnverfahren dar. Dies kann schon deswegen nicht der Fall sein, weil in den letzten Wochen und Monaten zu mehreren der dargelegten Punkte ausführliche Gespräche zwischen der WSW AG und der Bezirksregierung geführt worden sind, deren Inhalte bei Abfassung des Jahresberichtes des Landesrechnungshofs noch gar nicht berücksichtigt werden konnte. Folglich entsprechen die Darlegungen des Landesrechnungshofs nicht dem neuesten Sachstand.

 

3.         Auch in zeitlicher Hinsicht ist die Bezirksregierung nicht an das Votum des Landesrechnungshofs gebunden. Daher geht die WSW AG nach wie vor davon aus, dass der mit der Landesregierung abgesprochene Zeitplan (Entscheidung zum Teilförderbescheid im Juli 2004, Entscheidung über den Gesamtantrag im September 2004) nach wie vor eingehalten wird.

 

4.         Die nächste Aufsichtsratssitzung der WSW AG zur Beratung des Themas Schwebebahnfinanzierung findet am 14.07.2004 statt. Der Vorstand der WSW AG wird rechtzeitig bis zu diesem Termin in Abstimmung mit der Bezirksregierung einen umfassenden Überblick über den Bearbeitungsstand zu den aktuellen Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofs vorlegen. Daher wird auch in den kommenden Wochen die sachliche Zusammenarbeit auf der Basis der bisherigen Absprachen fortgeführt werden.

 

Insgesamt handelt es sich folglich bei den heutigen Informationen nicht um eine abschließende Beurteilung des Vorhabens. Erst recht kann diese vorläufige Position des Landesrechnungshofs nicht identisch sein mit einer abschließenden Position der Bewilligungsbehörde.

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