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Zuschuss an SSV Sudberg per Dringlichkeitsentscheidung

Wahlkampfhilfe für BM Jung? Der SSV Sudberg soll jetzt, kurz vor der Kommunalwahl, per Dringlichkeitsentscheidung einen städtischen Zuschuss in Höhe von 15.000 EUR für die Errichtung neuer Umkleidekabinen am Sportplatz Riedelstrasse erhalten.

Die Umbaumaßnahmen sind bereits Ende letzten Jahres fertiggestellt worden. Der Verein ist bei der Finanzierung in Vorleistung gegangen und hat frühzeitig einen entsprechenden Zuschussantrag gestellt.

Warum die Entscheidung nicht im Sportausschuss beraten wurde, sondern erst in der Sommerpause per Dringlichkeit entschieden werden soll, ist unklar, denn ein sachlicher Grund für die Dringlichkeit ist nicht erkennbar.

Andrea Seipp, Mitglied der FDP im Sportausschuss: „Wir können verstehen, dass der Verein nicht bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates und des neu zusammengesetzten Sportausschusses warten möchte. Wir können aber nicht nachvollziehen, warum die Entscheidung nicht vor der Sommerpause im Sportausschuss beraten wurde. Schließlich lag der Antrag des Vereins bereits vor.“

Andrea Seipp weiter: „Auch die Begründung der Verwaltung, Dr. Slawig habe erst jetzt die Mittel freigegeben überzeugt nicht.“

Denn selbst wenn eine frühere Mittelfreigabe wegen der Haushaltssicherungsgespräche mit der Bezirksregierung nicht möglich gewesen wäre, hätte der Sportausschuss über den Zuschuss vorbehaltlich einer Mittelfreigabe beraten können. So ist es auch im Sozial-, Gesundheits- und Jugendbereich üblich. „Dies ist“, so Andrea Seipp, „aber nicht geschehen.“

Bürgermeister Jung hat dem SSV Sudberg schon vor zwei Jahren erhebliche Zuschüsse für die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes und einer Flutlichtanlage versprochen, ohne dass darüber zuvor im Sportausschuss beraten wurde. Ob sich auch hinter der neuen Dringlichkeitsentscheidung zugunsten des SSV Sudberg ein Wahlversprechen von BM Jung handelt?

Andrea Seipp: „Die FDP-Fraktion wird die Dringlichkeitsentscheidung ablehnen, nicht weil wir dem Verein den Zuschuss nicht gewähren wollen, sondern weil wir auf die Einhaltung der Beratung in den Ratsgremien pochen. Dringlichkeitsentscheidungen dürfen nicht als Instrument für die Umgehung der ordentlichen Gremienenberatung mißbraucht werden.“

 

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