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Gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Hans Kremendahl

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Oberbürgermeister Dr. Hans Kremendahl auf den 28. Oktober 2004 vertagt.

Damit hat der Freispruch durch das Landgericht Wuppertal nach wie vor Bestand.

Der SPD-Unterbezirksvorsitzende Dietmar Bell erklärt hierzu: „Die Ausgangslage stellt sich heute nicht anders dar, als zu Beginn des Jahres. Damals hat die SPD Hans Kremendahl im Glauben an seine Integrität mit größter Mehrheit erneut zum Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters aufgestellt. Dies ist seinerzeit in Kenntnis des schwebenden Verfahrens beim BGH geschehen. Die Wuppertaler SPD ist überzeugt davon, dass der Freispruch auch im Oktober Bestand haben wird. Es bleibt dabei: Wir werden gemeinsam mit unserem OB Hans Kremendahl selbstbewusst zur Kommunalwahl antreten, er und die SPD haben die besseren Lösungen für die Zukunft unserer Stadt.“

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