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Vorwürfe nicht auf neuestem Stand

In der Frage der Kürzung von Fördermitteln für den Ausbau der Schwebebahn wurden in der Öffentlichkeit erneut Vorwürfe gegen die WSW erhoben.

Hierbei wurde aus dem Bericht des Landesrechnungshofes von April 2003 - zum Teil wörtlich - zitiert. Leider wurden dabei zwei Aspekte außer Acht gelassen. Zum einen untersucht der Landesrechnungshof in erster Linie die Förderpraxis des Zuschussgebers. Kritik trifft die WSW darum nur insofern, als dass sie sich auf dessen  Zusagen verließ. Zum anderen wurde in einigen der aufgezählten Fälle bereits eine Einigung mit den Genehmigungsbehörden erreicht. Die geschilderten Vorwürfe waren mithin zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung teilweise gegenstandslos.

Stichwort Löhne: Die Kritik, die WSW  hätten 7,5 Millionen Euro zuwendungsfähige Ausgaben für Lohnkosten abgerechnet, die über den Höchstsätzen der Richtlinien lagen, wird mittlerweile von Bezirksregierung und Landesrechnungshof differenzierter gesehen. Für die Jahre 1995 bis November 2000 wurden die Lohnkosten nach den angegebenen Ist-Sätzen als förderfähig anerkannt.

Stichwort Denkmalschutz: Der Vorwurf, die WSW hätten Fördermittel in Anspruch genommen, für die es keine Grundlage gab, stimmt nicht. Vielmehr handelt es sich bei den 500 000 Euro um förderfähige Planungskosten für die Bahnhöfe Landgericht und Völklinger Straße, die bereits im bewilligten Erstantrag anerkannt worden waren. Im übrigen geht die denkmalgerechte Sanierung der Bahnhöfe auf einen Ratsbeschluss, also einen Wunsch der Politik  zurück.

Stichwort Lavis: Der Vergleich mit der Baufirma wurde nach langem harten Ringen durch den damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Rolf Krumsiek erreicht. Dessen Aufzeichnungen zeigen deutlich die damalige enge Abstimmung mit dem Verkehrsministerium als oberster Zuschussbehörde. Dieses will heute in Zeiten knapper Kassen nichts mehr davon wissen.

Stichwort Ausschreibungen: Hier streiten die Experten ob einzelne Bauabschnitte europaweit ausgeschrieben werden mussten und ob eine freihändige Vergabe rechtens war.

Stichwort Personenschutzanlage: Dabei handelt sich um das Laufgitter auf dem Schwebebahngerüst und eine Absturzsicherung. Die gewählte Bauweise entspricht bis ins Detail behördlichen Anforderungen der Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren zur Sicherung des Wartungspersonals. Dazu gab es gar keine Alternative.

 

Darüber hinaus setzen sich die Wuppertaler Stadtwerke weiterhin mit allen Kräften dafür ein, auch weitere strittige Punkte einer Lösung zuzuführen.

 

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