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Prof. Ronge: Studiengebühren kommen auch in SPD-Ländern

Das erwartet der Wuppertaler Politologe Prof. Dr. Volker Ronge. Bis dahin ist nach Ansicht des Rektors der Universität Wuppertal eine Wanderungswelle aus Bundesländern mit Gebühren in solche ohne Gebühren eher unwahrscheinlich.

 

Politologe Prof. Dr. Volker Ronge, Rektor der Bergischen Universität.

Mittelfristig wird es überall in Deutschland Studiengebühren auch für das Erststudium geben, weil sich auch SPD-regierte Länder eine solche Einnahmemöglichkeit nicht entgehen lassen. Das erwartet der Wuppertaler Politologe Prof. Dr. Volker Ronge. Bis dahin ist nach Ansicht des Rektors der Universität Wuppertal eine Wanderungswelle aus Bundesländern mit Gebühren in solche ohne Gebühren eher unwahrscheinlich. Unmittelbare Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von heute (26. Januar 2005) für NRW sieht Prof. Ronge nach der Wiederherstellung der Länderhoheit in diesem Punkt bis zu den Landtagswahlen nicht, weil die Gebührenfreiheit für das Erststudium gerade erst im veränderten NRW-Hochschulgesetz rechtlich unanfechtbar verankert worden sei. Was nach den Landtagswahlen komme, werde man sehen.

Prof. Ronge: "Staatseinnahmen gehen in Deutschland eindeutig vor Bildungsausgaben. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch für die verbreitete Hoffnung schwarz, dass die Einnahmen aus Studiengebühren ganz oder auch nur überwiegend direkt an die Hochschulen fließen, um zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt zu werden. Selbst wenn das passieren sollte, haben die Regierungen alle Möglichkeiten, dies durch Kürzungen an den Hochschuletats zu kompensieren."

In seiner ersten Stellungnahme weist Prof. Ronge, der auch stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz (LRK) ist, darauf hin, dass die zu erwartende umgehende Einführung von Studiengebühren auch für das Erststudium in einer Reihe von Bundesländern mit Sicherheit rechtlich angefochten werde. Damit lande das Thema dann erneut in Karlsruhe, allerdings unter ganz anderen, nämlich grundrechtlichen Gesichtspunkten. Im Hinblick auf die Wanderungswelle geht Prof. Ronge davon aus, dass die Gebührenfrage gegenüber der Studienfach- und Studienortswahl für die meisten jungen Leute und ihre Familien nachrangig sei.
 

Weitere aktuelle Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter
www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?presse

www.spiegel.de/unispiegel/0,1518,k-2303,00.html
www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4005392,00.html

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