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Zukunft der Stadtwerke und Fertigstellung der Schwebebahn

Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal ist zutiefst bestürzt über das Unglück, das der Abriss der historischen Schwebebahn und der Ersatz durch einen Neubau über Wuppertal gebracht hat.

Die gewaltigen Baukosten von  bald 500 Mio. EURO und die enormen Betriebsdefizite von mehr als 20 Mio. EURO jährlich hingen jetzt wie Bleigewichte am städtischen Haushalt. "Man kann über die Wuppertaler Kommunalpolitik nur den Kopf schütteln", meint Prof. Schiller, Fraktionsvorsitzender der WfW. "Das knappe Geld wird mit vollen Händen für ein Vehikel ausgegeben, das hohe Kosten verursacht und keine Arbeitsplätze bringt, sondern welche kostet. Mit diesem Betrag hätte man eine wirtschaftliche Wende herbeiführen und Wuppertal zu einer attraktiven Großstadt machen können".
 
Jetzt gehe es vor allem darum, den vollständigen Verlust der Stadtwerke abzuwenden. Eine weitere Erhöhung des Kapitalanteils von RWE an den Stadtwerken durch Einbringung von Sacheinlagen oder einen Kauf von Anteilen lehnt die WfW entschieden ab; ebenso die Übertragung der unternehmerischen Führerschaft auf RWE. Stattdessen werden die Stadtwerke aufgefordert, schnellstmöglich die mit der Bezirksregierung strittigen Finanzierungsfragen um den Schwebebahnbau auf dem Rechtswege zu klären.
 
Soweit vorübergehender oder endgültiger Finanzbedarf besteht, schlägt die WfW-Fraktion folgende Lösungen vor:
Verzicht auf den Umbau des Döppersberges und Umwidmung der verfügbaren Eigenmittel für den Schwebebahnbau;
sofortige Verhandlungen mit der Bezirksregierung zur Frage einer Umschichtung der Landeszuschüsse vom Döppersbergprojekt für die Fertigstellung der Schwebebahn;
Verkauf von Kapitalanteilen an RWE gegen Barzahlung anstelle der Einbringung von Sacheinlagen, die RWE im ersten Teilverkauf zugesagt hatte.
Als letzte Alternative müsse auch die Aufnahme von Krediten durch die Stadt in Betracht gezogen werden. Wegen der niedrigen Zinsen sei die Kreditaufnahme verführerisch, aber man müsse auch an die Rückzahlung denken.
Einer rechtlich-organisatorischen Trennung von Verkehr und Versorgung stimmt die WfW-Fraktion grundsätzlich zu. Das wäre ein großer Fortschritt. Durch die Zusammenfassung mit der Versorgung seien die hohen Kosten des ÖPNV vor den Bürgern verschleiert worden. Dann übernehme die Kommune sichtbar die volle Verantwortung. Allerdings bedürfe die konkrete Ausgestaltung noch weiterer Klärungen. Deshalb verbiete sich jede Hektik.
 
Anlage: Positionspapier
 
Position der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) zur Finanzierung des Schwebebahnbaus und zur zukünftigen WSW-Struktur

Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat auf ihrer Sitzung am 24. Januar 2005 dieses Positionspapier zur Abschlussfinanzierung des Schwebebahnbaus und zur zukünftigen WSW-Struktur beschlossen:

1. Die Wuppertaler Stadtwerke werden aufgefordert, den von ihr vertretenen Rechtsstand­punkt zur Frage der strittigen Landeszuschüsse für entstandene Baukosten der Schwebebahn in Höhe von 115 Mio. EURO unverzüglich auf dem Rechtswege durchzusetzen und damit die Finanzierung des Endausbaus zu sichern. Wenn dies nicht geschieht, so fallen die Kosten­überschreitungen in die Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat der WSW. Wir fordern in diesem Fall personelle Konsequenzen in beiden Organen.

2. Die Stadt Wuppertal und RWE gehen in dem von ihnen vorgelegten Eckpunktepapier vom offenbar bereits davon aus, dass eine rechtliche Klärung nicht versucht wird oder erfolglos bleibt. Dies ist auch die stillschweigende Annahme der laufenden Diskussion. Die Verantwortung für den entstandenen finanziellen Schaden darf jedoch durch den Vorschlag anderer Finanzierungsformen nicht aus dem Blickfeld geraten.

3. Im Fall einer erfolgreichen Klage entsteht nur das Erfordernis einer Zwischenfinan­zierung der Ausbaukosten. Im Alternativfall müssen Finanzierungslücken dauerhaft geschlossen werden. Wir schlagen folgende Finanzierungsmodalitäten vor:

a) Verzicht auf den Umbau des Döppersbergs und Einbringung der noch verfügbaren städtischen Eigenmittel in die Finanzierung des Schwebebahnbaus;

 b) unverzügliche Gespräche mit der Bezirksregierung mit dem Ziel, für das Döppersberg­projekt zugesagte Landeszuschüsse ebenfalls umschichten zu können. Eine grundsätzliche Bereitschaft hierzu hat die Bezirksregierung signalisiert. Die konkreten Möglichkeiten und Grenzen müssen ausgelotet werden.

 c) Für den verbleibenden Betrag schlagen wir die Aufnahme von Verhandlungen mit RWE mit dem Ziel vor; dass RWE anstelle der vertraglich zugesicherten und bisher nicht realisierten Einbringung von Sacheinlagen Kapitalanteile gegen Barzahlung erwirbt. Dabei kann der in der Presse genannte willkürlich angesetzte Betrag von 60 Mio. EURO keine Obergrenze bilden. Der Kapitalanteil von RWE/CEGEDEL könnte dabei über 33 % ansteigen, ohne jedoch in die Nähe der Kapitalmehrheit zu gelangen.

 d) Die teilweise Finanzierung über einen Verkauf zusätzlicher Kapitalanteile an RWE lehnen wir ab. Die WSW sollten eine möglichst starke kommunale Kapitalbasis behalten. Eine Finanzierung von Ausbaukosten über eine zusätzliche städtische Kreditaufnahme kommt nur als letzte Alternative in Betracht.

 4. Das Ziel einer Verstärkung der Marktposition der WSW, z. B. durch die Etablierung einer Bergischen Versorgungsgesellschaft, erfordert eine sorgfältige und fundierte Prüfung unter Einschaltung qualifizierten Sachverstandes. Dabei sind alternative regionale Dimensionen, Unternehmensstrukturen und Beteiligungsverhältnisse in Betracht zu ziehen. Dieses grundlegende Problem sollte nicht mit der aktuellen Frage der Abschlussfinanzierung des Schwebebahnbaus verknüpft werden.

5. Die Praxis der Eingliederung des öffentlichen Nahverkehrs in Versorgungsunternehmen hat einerseits historische Gründe, sie folgt zum anderen aus der Gewohnheit der Finanzierung der Verkehrsverluste mit den Gewinnen der Versorgungssparte. Aus verschiedenen Gründen erweist sich diese Regelung jedoch zunehmend als nachteilig und disfunktional. Eine rechtlich-organisatorische Trennung der Bereiche Verkehr und Versorgung erleichtert unter anderem eine Regionalisierung der Aktivitäten. Grundsätzlich befürworten wir eine Trennung beider Bereiche unter Aufrechterhaltung der Quersubventionierung des Verkehrs. Allerdings sollte auch die Klärung dieser Frage mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch der Verbleib der Entsorgungssparte zu klären.

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