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Gutachten bestätigt: Keine wesentlichen Mängel beim Schwebebahnausbau

Bei der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der Wuppertaler Stadtwerke stand das Thema Schwebebahnausbau und- finanzierung im Mittelpunkt.

Es wurden die Ergebnisse eines vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wirtschaftsprüfer der Firma BDO vorgestellt. Außerdem erläuterten die Rechtsanwälte ihre gutachterlichen Stellungnahmen.

Die Experten kommen zu dem Schluss, dass es beim Ausbau der Schwebebahn keine so wesentlichen Mängel in Planung, Vergabe oder Bauausführung gegeben hat, dass eine Zuschusskürzung der Altinvestitionen in Höhe von 84 Millionen Euro gerechtfertigt wäre.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der WSW den Vorstand beauftragt, sich in Gesprächen mit dem Land um eine möglichst einvernehmliche Lösung zu bemühen. Die Frage nach Inanspruchnahme von Rechtsmitteln kann erst abschließend beantwortet werden, wenn der Förderbescheid, der für März/April 2005 angekündigt wurde, vorliegt. Erst nach dem Erlass dieses Förderbescheides wird klar sein, mit welchen Kürzungen die WSW zu rechnen haben. Nach Prüfung dieses Bescheides wird der Vorstand dem Aufsichtsrat dann einen Vorschlag bezüglich des weiteren Vorgehens und der Geltendmachung von Rechtsmitteln unterbreiten.

Alternativ könnte dieses öffentliche Verfahren, bei dem auch die Förderpraxis des Landes sowie deren Mitwirkung bei einzelnen Sachverhalten (Lavis-Vergleich) auf dem Prüfstand stünde, ausgesetzt werden. In einem freiwilligen Mediationsverfahren unter Beteiligung von unabhängigen Sachverständigen könnten die Sachverhalte behandelt und abschließend eine Empfehlung über die Kürzung ausgesprochen werden. Dem müsste die Bezirksregierung allerdings zustimmen.

Einvernehmen konnte gestern im Aufsichtsrat auch über den Beitrag der Stadtwerke zur Senkung der städtischen Nachschusspflicht in Höhe von 2,5 Millionen Euro jährlich erzielt werden. Im wesentlichen handelt es sich um die Herstellung einer steuerlichen Organschaft mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft durch einem Gewinnabführungsvertrag. Außerdem sollen die Verluste in den Geschäftsfeldern Carriba und TopTicket beseitigt werden. Andernfalls trennen sich die WSW von diesen Aktivitäten.

 

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