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Neue Golfplätze in Wuppertal?

Derzeit befinden sich gleich 3 Golfplätze bzw. Erweiterungen bestehender Golfplätze im Verfahren.

Neue Golfplätze in Wuppertal?

Eine Entscheidungshilfe für die Politik

 

 

Derzeit befinden sich gleich 3 Golfplätze bzw. Erweiterungen bestehender Golfplätze im Verfahren.

Mit den Flächen zur „Golfübungsanlage Haan-Düsseltal“ (BPlan 1071, VO/3666/04) und der Übungsanlage zwischen dem Aprather Weg und der Pahlkestr. ist die BV Vohwinkel befasst, die Erweiterungsplanung für den Golfplatz Bergisch Land (VO/3752/04) fällt in den Verantwortungsbereich der BV Uellendahl-Katernberg.

 

Grundsätzliches

 

  • Golfplätze gehören zu den besonders flächenintensiven Sportanlagen.
  • Die Nutzung eines Golfplatzes generell ist nur für wenige hundert Spielberechtigte möglich, da es natürlich eine gewisse Zeit dauert, um eine Runde zu spielen. Daraus ergibt sich eine rechnerische Aufnahmemöglichkeit für ca. 600 – 800 mehr oder weniger regelmäßig Spielberechtigte.
    Es stellt sich die Frage, ob für vergleichsweise wenige Nutzer derartig viel landwirtschaftliche Fläche endgültig vernichtet werden darf (s. u.).
  • Eine Golfanlage muss finanziert werden. Insofern ist die Aufnahme der Investition von Einlagen (der Clubmitglieder) abhängig. Diese haben ein berechtigtes Interesse, auf der von ihnen finanzierten Anlage in erster Linie zu spielen.
    Wieweit dann noch eine öffentliche Nutzung möglich ist, erscheint fraglich.
  • Die Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche erfolgt vorwiegend auf gepachteten Grund-stücken. Diese werden infolge der Golfplatz-Gestaltung für immer als landwirtschaftliche Fläche entwertet, stehen somit auch bei einer Rückgabe infolge eines Konkurses der Golfplatzbetreiber nicht mehr als Acker- oder Grünland zur Verfügung. Es erfolgt eine stille Enteignung der Landeigentümer.
  • Golfübungsanlagen sind bereits mit weniger als 9 Löchern nutzbar, da sie dem Üben dienen. Eine Neun-Loch-Anlage ist dagegen als ein kleiner (halber), aber vollwertiger Golfplatz anzusehen, auf dem im Zweifel zwei Runden gespielt werden können. Ggf. dient dieses dem Ziel, die bestehende 18-Loch-Anlage zu entlasten. Evtl. soll für die älteren oder weniger leistungsstarken SpielerInnen eine weniger anspruchsvolle Alternative erstellt werden.
  • Im Großraum Düsseldorf – Südliches Ruhrgebiet – Westliches Sauerland stehen derzeit mindestens 30 Golfanlagen, wahrscheinlich mehr, zur Verfügung. Das sollte für eine relativ kleine Gruppe der Bevölkerung reichen!
  • Viele Golfstandorte und ihre Betreiber-Vereine haben sich in der Vergangenheit als nicht zuverlässig im Sinne der Legalität erwiesen. So hat z. B. der Golfplatz Bergisch Land Wege verkippt, die öffentlich gewidmet waren. Durch die Abschottung der Flächen, die oft nur unter Gefahren zugänglich sind, ist hier eine Verfolgung gesetzlich nicht zulässiger Maßnahmen kaum zu erwarten.

Landwirtschaftliches

 

  • Die Anlage eines Golfplatzes zerstört gewachsene landwirtschaftliche Böden unwiederbringlich.
    Die Flächen im Westen der Stadt gehören zu den ertragsreichsten (fruchtbarsten) landwirt-schaftlichen Böden im Stadtgebiet. Eine intensive Nutzung als Maisacker steht im Grundsatz den Absichten zum Schutz des angrenzenden NSG Düsseltal entgegen. Durch eine gezielte Extensivierung, angeregt und begleitet durch die Stadtverwaltung und gefördert durch die EU, wäre hier aber eine umweltverträglichere Alternative denkbar.
  • Durch Dränagen, Bewässerungsleitungen, Planierungen, Ab- und Aufträge von Baumaterialien und Böden usw. wird der ökologische Zustand selbst in einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche wie im Düsseltal oder südlich des Aprather Weges so grundlegend verändert, dass diese Flächen nie wieder für Ackerbau zur Verfügung stehen werden. Die Gestaltung der Bahnen erfolgt i. d. R. ohne Rücksicht auf die topografischen Gegebenheiten.
  • Durch Abpflanzungen und die Anlage von künstlichen Gewässern erfolgt nur in landwirtschaftlich intensiv und großflächig genutzten Flächen eine kleinräumigere Strukturierung der Landschaft. Gleichwohl unterliegen diese neu gestalteten Elemente einer regelmäßigen Störung, da das Verschlagen der Bälle und die Nachsuche nach diesen fast die gesamte Fläche in Anspruch nehmen wird.
  • Werden dann die Zier-, Nutz- und Strukturpflanzungen auch noch entgegen der Zielsetzung des Landschaftsgesetzes als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme anerkannt, ist auch bei einer Pleite der Betreiber eine Rückkehr zur Landwirtschaft vollends unmöglich.
  • Die Stadt Wuppertal unterstützt (oft zum Leidwesen des Naturschutzes) die Bestrebungen der Landwirtschaft, Verluste landwirtschaftlicher Böden z.B. durch die Nutzung für Kompensationsmaßnahmen (alle Ratsfraktionen!!!), und die Belastung durch die Ver- und Gebote der Landschaftspläne (fast alle Ratsfraktionen!) zu verhindern.
    Wie kann dann diese Stadt landwirtschaftliche Flächen in einer Größenordnung von mehr als fünfzig Hektar (+ die auf den angrenzenden Gemeindeflächen) für Sportanlagen verschwenden?

 

 

Ökologisches

 

  • Während die Flächen im Bezirk Vohwinkel eher durch intensive Landwirtschaft geprägt sind und hier eine ökologische Aufwertung nur durch eine Extensivierung und Entwicklung der Landschaft erreicht werden kann, sind die geplanten Erweiterungsflächen für den Golfplatz Bergisch Land bereits jetzt als vergleichsweise strukturreich zu bewerten. Sie grenzen an ein NSG (Hardenberger Bachtal) und sind Lebensraum seltener Vogelarten (z.B. Steinkauz).
    Hier kann einer Nutzung durch den Golfsport schon aus Naturschutzgründen für die betroffenen Flächen nicht zugestimmt werden!
  • Im Düsseltal stellt sich die Frage, ob die Düssel nicht bereits unter die Erfordernisse der FFH-Richtlinie fällt, was aufgrund des Vorkommens prioritärer Tierarten (z.B. Eisvogel) eigentlich zu erwarten wäre. In diesem Fall ist eine Nutzung in einem Abstand von 300 m einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
  • Die Gewässer auf einem Golfplatz haben i. d. R. Wasserhaltefunktion und dienen nur in zweiter Linie als Gewässerbiotop, das wegen der möglichen Wasserentnahme und der damit verbundenen Wasserstandsschwankungen v. a. von häufigen, weit verbreiteten Arten besiedelt wird. Eine ökologische Verbesserung für seltene Arten dagegen erfolgt nicht!

  • Die Abpflanzungen auf dem Golfplatz erfolgen unter Aspekten der Gestaltung und der Abgrenzung der Bahnen gegeneinander, nicht unter ökologischen Zielsetzungen. Je kleiner die geplante Flächengröße, desto unmöglicher ist die Erstellung von ungestörten Lebensräumen für die verdrängten Tier- und Pflanzenarten. (Zugleich wird die Dichte der spielenden Menschen auf einer kleinen Anlage rechnerisch größer sein als auf einer großen Anlage.)
    In jedem Fall ist eine ökologische Aufwertung der Flächen nur durch außerhalb liegende Anordnung der Kompensationsmaßnahmen erreichbar und würde als funktioneller Ausgleich in jedem Fall wiederum die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erfordern. Das aber versuchen Landwirte und Politik in Wuppertal gezielt zu verhindern, in diesem Fall sicher auch zurecht!
  • Die Maßnahmen zur Bewässerung der Greens, die gleichzeitig nötigen Dränagen, die Düngung auf den intensiver genutzten Flächen und bereits die Notwendigkeit, zur Verhinderung von Trittschäden (Bodenverdichtung, Zerstörung der Vegetationsdecke) die gesamten Bahnverläufe künstlich aufzubauen, führen zu erheblichen Flächenverlusten für den Bodenschutz! Gleichzeitig wird der Wasserhaushalt auf vielen Flächen empfindlich gestört! Ohne öffentliche Wasserversorgung ist zu erwarten, dass über Brunnen wertvolles Grundwasser auf den Flächen verteilt wird (wie in Haan-Düsseltal).
    Da alle drei Flächen im Einzugsgebiet von Bächen liegen, die zumindest teilweise in Naturschutzgebieten geschützt werden sollen, ist die Gestaltung von Golfplatz-Flächen in diesen Einzugsgebieten nicht hinnehmbar!

 

 

Soziales

 

  • Zur anzuzweifelnden „Öffentlichkeit“ der Anlagen (vielleicht mit Ausnahme der Fläche am Aprather Weg) wurden bereits oben Aussagen gemacht.
  • Hinsichtlich der „Jugendarbeit“ durch die Vereine sind erhebliche Zweifel angebracht:

* Zum einen handelt es sich um eine „Arbeit für Jugendliche“, die eher die Wahl zwischen Reitstall und Tennishalle haben als die zwischen „Herumhängen“ am Heinrich-Bammel-Weg oder dem Gang in ein von der Schließung bedrohtes Jugendzentrum. Während ersteren eine neue Alternative erschlossen wird, droht letzteren der soziale Abstieg aus Gründen der fehlenden Gelder im Stadtsäckel. Die soziale Schere klafft so immer weiter auseinander.

* „Jugendarbeit“ und „Versuchsanlage“ bedeutet den Versuch, erweiterten Bedarf für noch mehr Golfplätze herzustellen. Da v. a. Jugendliche noch nicht mobil sind, müssen diese dann neu zu schaffenden Golfplätze nahe der Stadt liegen, in der die künftigen NutzerInnen wohnen.
Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Jugendlichen bzw. ihre Eltern und die sonstigen NutzerInnen über ausreichend Geld für die Trainerstunden und später für die Mitgliedschaft im Verein mit mehreren hundert Euro jährlichem Mindestbeitrag aufbringen können.

  • Die Flächen der Golfanlagen sind in jedem Fall für die nicht golfspielende Öffentlichkeit unzugänglich, da gefährlich. Entsprechende Hinweisschilder finden sich an allen Wegen, die Golfanlagen durchqueren. Damit wird die „Golflandschaft“ zu einem geschlossenen Areal für eine kleine Minderheit der Bevölkerung.

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Kreisgruppe Wuppertal

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