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Hartz IV: Mehr Geld für psychosoziale Hilfen, für Sucht- und Schuldnerberatung

Die SPD-Fraktion beantragt im nächsten Sozialausschuss Auskunft darüber, in welcher Höhe Finanzmittel für Eingliederungsleistungen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II bereit gestellt werden können.

„Der Paragraph 16 des Sozialgesetzbuches II erläutert, welche Leistungen zur Eingliederung bereit zu stellen sind. Daraus lässt sich schließen, dass hierfür zusätzliche Finanzmittel bereit gestellt werden müssen, um die vorhandenen Angebote auszubauen“, erläutert Andreas Mucke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, den Antrag.

„Fördern und fordern“ ist die Zielrichtung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", kurz Hartz IV genannt. Dieser Grundgedanke beinhaltet, dass Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II alles ihnen mögliche tun, um wieder am Erwerbsleben teilnehmen zu können. Sogenannte „Leistungen zur Eingliederung“ sollen hierbei Hilfe geben. Zum Leistungskatalog gehören auch die psychosoziale Betreuung, die Schuldner- und die Suchtberatung, wenn die Lebensumstände des arbeitslosen Menschen es erfordern.

„Es ist zu erwarten, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Bedarf an Angeboten in den Bereichen psychosoziale Betreuung, Schuldner- und Suchtberatung ansteigen wird“, so der Sozialpolitiker weiter. „Hier ist die Verwaltung gefordert, mit den Trägern der Beratungsangebote Vereinbarungen zu treffen, um sicher zu stellen, dass alle Hilfesuchenden auch beraten werden können. Denn in einigen Bereichen, wie z. B. der Schuldnerberatung, gibt es schon jetzt lange Wartelisten, weil die Nachfrage so groß ist.“

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