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Bald mehr städtische Aufträge an Unternehmen aus der Region - Wuppertal setzt neue Vergabegrundsätze um

Im März diesen Jahres hat Innenminister Ingo Wolff (FDP) die Grenzen für die öffentliche Ausschreibungspflicht kommunaler Aufträge heraufgesetzt.

Mit diesem Erlass können die Kommunen deutlich mehr Aufträge freihändig vergeben oder beschränkt ausschreiben als bisher. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal hat im April in einem gemeinsamen Ratsantrag mit der Fraktion B90/Die Grünen die Umsetzung dieses Ministererlasses für Wuppertal gefordert. Manfred Todtenhausen, Mitglied der FDP im Stadtrat: „Jetzt wird unsere Forderung zu 100 % umgesetzt. Dies bedeutet, dass Wuppertal künftig deutlich mehr Aufträge an Unternehmen aus der Region vergeben kann. Dies sichert und schafft Arbeitsplätze vor Ort.“

Aufträge bis 300.000 € im Tiefbau (50.000), 150.000 € im Rohbau (50.000) und 75.000 € im Ausbaugewerk (50.000) können ab 01.01.07 beschränkt ausgeschrieben und Leistungen nach VOB und VOL bis 30.000 € (10.000 bzw. 5000) freihändig vergeben werden (die bisher in Wuppertal geltenden Grenzen sind in Klammern genannt).

Gleichzeitig werden, auch dies war eine Forderung aus dem Antrag von FDP und Bündnis90/Die Grünen, die Bedingungen für die örtlichen Unternehmen bei der Ausschreibung und Abwicklung verbessert. „Dies ist auch dringend notwendig“, so Todtenhausen, „denn viele Unternehmen kritisieren den hohen Aufwand und die Anforderungen der Stadt und verzichten lieber auf einen Auftrag.“

In Zukunft werden die formalen Anforderungen an eine Ausschreibung reduziert, z.B. durch Verzicht auf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister von jedem Bieter (für den Bieter aufwändig, weil dieser den Ausdruck alle drei Monate beim Ordnungsamt persönlich beantragt werden muss), Verzicht auf mehrfache Übersendung gleicher Unterlagen, Verzicht auf eigene Regelungen der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen. „Außerdem“, so Todtenhausen, „müssen die Informationen für die örtlichen Unternehmen deutlich verbessert werden. Häufig wissen die Unternehmen - nicht nur die kleinen – nicht über die Ausschreibungen der Stadt Wuppertal Bescheid.“

Auch die neuen Grundsätze zur Verbesserung von Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung im Interesse der lokalen und regionalen Wirtschaft müssen öffentlichwirksam kommuniziert werden.

 

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