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Angebote für Langzeitarbeitslose dürfen nicht zurückgefahren werden!

Grüne sprechen sich für eine starke Beteiligung der Stadt Wuppertal aus

Seit das Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres die von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit geschaffenen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat, ist ein Machtkampf um die Zuständigkeiten und Finanzierung von Maßnahmen für Landzeitarbeitslose entbrannt.
„Die Bundesagentur hat u.a. beschlossen, nur noch solche Maßnahmen zu fördern, die Langzeitarbeitslosen eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt verschaffen können“, so Gabriele Mahnert, sozialpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion. „Das halten wir für nicht ausreichend. Diese Sichtweise suggeriert, dass jede/r EmpfängerIn von SGB II Leistungen in einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes vermittelbar wäre. Das geht an der Wirklichkeit vorbei. Seit 2005 arbeitet die Wuppertaler ARGE sehr erfolgreich, gerade auch im Bereich der Qualifizierung und Förderung von Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chancen haben. Diese Entwicklung hin zu mehr Eingliederungshilfen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose hat es vor der Hartz-Reform nicht gegeben. Eine Abkehr von dieser Unterstützung wäre fatal. Angebote für SGB II EmpfängerInnen müssen daher weiter vorgehalten werden. Sie bieten neben der Hilfestellung für ein strukturiertes Alltagsleben und Beratungen bei persönlichen Problemen auch die Möglichkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die Betroffenen sind nicht sich selbst überlassen.

In der Frage der Neustrukturierung der Arbeitsvermittlung in den Kommunen, sprechen wir uns für eine starke Beteiligung der Stadt Wuppertal aus, denn nur so kann die Einbindung der sozialen Infrastruktur in der Stadt erfolgreich sein. Der Plan der Bundesagentur, die Arbeitsvermittlung zukünftig wieder zentral von Nürnberg aus zu steuern, ohne das Knowhow der städtischen Sozialverwaltung einzubinden, geht schlichtweg an den Realitäten und Bedürfnissen der Menschen vor Ort vorbei.“

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