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Klage vom Beigeordneten abgewiesen

Enttäuscht reagiert die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf den Richterspruch des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf.

Harald Bayer, GRÜNER Beigeordneter der Stadt Wuppertal, hatte gegen eine von den Mehrheitsfraktionen SPD und CDU im März 2008 beschlossene Verkleinerung seines Geschäftsbereiches geklagt.
Fraktionssprecher Peter Vorsteher:

„Vor einem Jahr haben die Großkoalitionäre dem dienstältesten Beigeordneten Harald Bayer das Ressort Umweltschutz entzogen und dem neuen Beigeordneten der SPD, zuständig für Bauen, Planen und Verkehr untergeordnet. Bayer arbeitet seit 20 Jahren auch über Wuppertals Grenzen hinaus erfolgreich für die Stadt Wuppertal, besonders im Bereich des Umweltschutzes hat er sich einen Namen gemacht. Diese Entscheidung war allein politisch motiviert. So wurde den GRÜNEN eines ihrer Kernkompetenzfelder genommen und gleichzeitig der Stellenwert des Umweltschutzes deutlich herabgesetzt.“

Gerta Siller, Fraktionssprecherin:

„Leider ist das Gericht der Argumentation nicht gefolgt, dass mit der Reduzierung des Geschäftsbereiches auf die Ressorts Grünflächen und Forsten, Gesundheitsamt, ESW und Chemisches Untersuchungsinstitut ein erheblicher Einschnitt im Verantwortungsbereich des Beigeordneten vorgenommen wurde. Verschärft wird dies noch durch die Tatsache, dass das Chemische Untersuchungsinstitut mittlerweile im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper aufgegangen ist und damit nicht mehr bei der Stadtverwaltung angesiedelt ist. SPD und CDU werden mit Genugtuung darauf regieren, dass ihnen eine weitere Machtkonzentration mit damit verbundener Ausgrenzung politischer Konkurrenz richterlich bestätigt wurde.“

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