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WfW unterstützt Bürgerprotest

Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) unterstützt den Protest gegen die Benachteiligung Wuppertals durch die Landespolitik, und sie begrüßt, dass die Bürgerinnen und Bürger hier wie in anderen Bereichen selbst die Initiative ergreifen und sich zu Wort melden.

Die WfW hat sich auch die Forderung der Stadtteilinitiativen zu eigen gemacht, die Projekte im Rahmen der Programme ‚Soziale Stadt’ und ‚Stadtumbau West’ vorrangig weiter zu fördern.
Sie hat auch schon gehandelt. Zurzeit läuft eine Anfrage beim Regierungspräsidenten, ob die Etats der Stadtbezirke, die nicht Bestandteil des städtischen Haushalts sind, als kommunale Eigenmittel für die Beantragung von Fördermitteln für Stadtteilprojekte eingesetzt werden können.
Fraktionsvorsitzender Günter Schiller: „Die WfW ist selbst aus bürgerlichem Widerstand gegen den wirtschaftlichen und finanziellen Niedergang der Stadt Wuppertal hervorgegangen und fühlt sich schon deshalb anderen Bürgerinitiativen eng verbunden. Besonders das Problem der Altschulden verlangt eine sofortige Klärung.
Eklatante Ungerechtigkeiten betreffen weiterhin die überbordenden Sozialausgaben, die durch die Wirtschaftskrise verschärft werden, sowie die Zahlungen im Rahmen des Solidarpaktes II. Für beides ist Wuppertal nicht verantwortlich."
Hinsichtlich des Solidarpaktes II sollte die Landesregierung sich ein Beispiel an dem Freistaat Bayern nehmen, der sogar alle Kommunen weitgehend von den Zahlungen des Solidarpaktes freigestellt hat“.

Anlage:
Auskunft des bayrischen Finanzministeriums zur kommunalen Beteiligung am Solidarpakt II vom 28. Juli 2008.
In Bayern wurde seit dem Jahr 1995 der kommunale Mitfinanzierungsanteil an den Lasten der Deutschen Einheit im Wesentlichen über eine Solidarumlage erbracht. Auf die Solidarumlage wurden die von den Gemeinden gezahlte erhöhte Gewerbesteuerumlage sowie die direkte Verbundauswirkung ("automatische" Minderung des allgemeinen Steuerverbunds durch einigungsbedingte Auswirkungen) angerechnet. Die sich so ergebende "Solidarumlage netto" war von den Gemeinden zu bezahlen.
Beginnend ab dem Jahr 2006 wurde die Solidarumlage netto in drei Schritten abgebaut. 2006 übernahm das Land 20 % und 2007 50 % der Solidarumlage netto. Ab dem Jahr 2008 wurde die Solidarumlage abgeschafft.
Die Mitfinanzierung der bayerischen Kommunen an den Lasten der Deutschen Einheit beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf die nach Bundesrecht zu entrichtende erhöhte Gewerbesteuerumlage und auf den Verbundautomatismus beim allgemeinen Steuerverbund. Die bayerischen Kommunen wurden auf diese Weise dauerhaft bis zum Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 von einem beachtlichen Teil der Lasten der Deutschen Einheit befreit.

 

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