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WfW: Der überflüssigste Streit seit Gründung Wuppertals

Jedes Jahr im Juli müssen der Rat der Stadt oder der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung den Vorständen und Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften im Stadtkonzern Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilen und die Verteilung der Verluste und manchmal auch von Gewinnen beschließen.

Der überflüssigste Streit seit Gründung Wuppertals

Jedes Jahr im Juli müssen der Rat der Stadt oder der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung den Vorständen und Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften im Stadtkonzern Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilen und die Verteilung der Verluste und manchmal auch von Gewinnen beschließen. Dazu benötigen sie, das ist inzwischen zweifelsfrei geklärt, die Geschäftsberichte der jeweiligen Gesellschaften, um sich ein Bild von der Geschäftstätigkeit machen zu können.
Im vergangenen Jahr überraschte die Verwaltung den Finanzausschuss mit der Entscheidung, diese Dokumente ausgerechnet für die großen WSW-Gesellschaften Energie und Wasser und WSW mobil nicht mehr zu verteilen. Begründung: Die Kosten seien zu hoch. Als einzige Fraktion widersprach die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) dieser Maßnahme. Als die Verwaltung auf Argumente nicht einging, eskalierte der Vorfall. Das WfW-Mitglied im Finanzausschuss, Günter Schiller, legte Rechtsbeschwerde bei der Rechtsaufsicht der Bezirkregierung ein. Zur Überraschung erhielt die Verwaltung von dort einen blütenreinen Persil-Schein: Der Oberbürgermeister habe alles richtig gemacht. Es sei nichts zu beanstanden.
Der Verwaltungsvorstand fühlte sich vollauf bestätigt; für die WfW-Fraktion war indes die juristische Haltlosigkeit und die unverhohlene Parteilichkeit dieses Bescheids offensichtlich. Mit geschärfter Argumentation ersuchte die WfW-Fraktion nun rechtliche Klärung bei der Landesregierung. Involviert waren im Endeffekt zwei Ministerien: das Finanzministerium für die Stadtsparkasse und das Innenministerium für die WSW-Gesellschaften.
Der Finanzminister antworte zügig und bestätigte die WfW-Argumentation auf Punkt und Komma. Der Innenminister wollte das Thema offenbar aussitzen und spielte auf Zeit. Es bedurfte zweier Mahnungen und des Vorzeigens von Daumenschrauben, um ihn zu einer Auskunft zu bewegen. Diese fiel irgendwie ausweichend aus. Er gab der WfW-Fraktion zwar im Endeffekt recht, vermied aber eine stringente juristische Klärung.
Dennoch hätte der vom Verwaltungsvorstand losgetretene Streit nunmehr eigentlich beigelegt werden können. Der Stadtdirektor mochte aber wohl so klanglos das Feld nicht räumen. In seiner Mitteilung an die Fraktionen blies er erneut zur Attacke: „Widersprechen möchte ich ausdrücklich der Aussage der WfW-Fraktion, dass dem städtischen Haushalt keine Aufwendungen entstehen“. Neben den unternehmensinternen Kosten entstünden weitere Kosten, die von der Stadt zu tragen seien.
Dass dies nicht der Fall sein muss, belegt das ebenfalls aktuelle Beispiel der Stadtsparkasse. Dort wird, genau entsprechend der Rechtslage, der Geschäftsbericht vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse direkt den Stadtverordneten ins Postfach gelegt. Die Verwaltung ist an dem Vorgang überhaupt nicht beteiligt. Folglich entstehen ihr auch keinerlei Kosten.
 
Günter Schiller, WfW-Mitglied im Finanzausschuss, resümiert verärgert: „Wir sehen uns mit der absurden Situation konfrontiert, dass wir rechtmäßige Verfahren für die Jahresabschlüsse der städtischen Tochtergesellschaften einfordern und dabei auf den hartnäckigen Widerstand der Verwaltung (und in Teilen der Rechtsaufsicht) stoßen. So haben wir uns Politik eigentlich nicht vorgestellt. Nächster Termin in dem Schildbürgergefecht ist die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung am kommenden Dienstag. Dann stehen die neuen Jahresabschlüsse zur Abstimmung.


Brief an den Stdtdirektor:


Herrn Stadtdirektor
Dr. Slawig
- im Haus -

Kopie: an die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal
Wuppertal, den 07.07.2011


Sehr geehrter Herr Stadtdirektor,

mit Schreiben vom 23. Mai 2011 informierten Sie die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung darüber, wie diese über die Jahresabschlüsse der WSW-Gesellschaften Energie und Wasser sowie WSW mobil unterrichtet werden sollen.

Anstatt nun zunächst einmal die offenkundigen Fehler des Verwaltungsvorstandes einzuräumen, verlegten Sie sich sogleich aufs Nachkarten. Der Verwaltung würden, entgegen unserer Aussage, doch Kosten entstehen.

Es handelt sich hier ja wohl allenfalls um ein scholastisches Problem. Denn die Zustellung der WSW-Geschäftsberichte an die 15 Ausschussmitglieder durch die Verwaltung per e-mail dürfte höchstens einen zweistelligen Eurobetrag gekostet haben. Grundsätzlich irren Sie sich nach unserer Rechtsauffassung aber auch hier. Das zeigt das Beispiel des Jahresabschlusses der Stadtsparkasse. Dort legt, wie Sie präzise in der Beschlussvorlage ausführen, und wie es das Sparkassengesetz vorschreibt, der Verwaltungsrat der Sparkasse den Geschäftsbericht den Mitgliedern des Finanzausschusses vor. Dieser trägt damit auch die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen. Kosten sind der Verwaltung nicht entstanden; der Geschäftsbericht wurde den Gremienmitgliedern in Printform direkt ins Postfach gelegt. Anders ausgedrückt: Die Verwaltung ist an der Übermittlung der Unterlagen gar nicht beteiligt, sie kann allenfalls als Bote tätig werden, d. h., ohne eigene Entscheidungs- oder Ermessenskompetenz.

Die gleiche Vorgehensweise ist nach unserer Rechtsauffassung auch bei den WSW-Gesellschaften geboten. So stellt sich in den aktuellen Beschlussunterlagen bereits die Frage, welche Dokumente von den Begriffen „Jahresabschluss“ oder „Geschäftsbericht“ umfasst werden. Z. B. hat die Verwaltung davon abgesehen, den ebenfalls vorzulegenden Bericht der Aufsichtsräte und im Falle der WSW mobil G.m.b.H. den Bericht der Abschlussprüfer beizufügen. Wir sprechen hier der Verwaltung einen Willkür- oder Ermessensspielraum grundsätzlich ab.

Diese Fehler, wenn es welche sind, sind letztlich der mangelhaften Antwort des Innenministers geschuldet, der sich nur auf die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung bezogen hat, und der konkrete Ausführungen zum Ablauf der Jahresabschlüsse anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften unterlassen hat. Er muss sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass er auf unsere Eingabe, die genau auf diese Punkte abstellte, mit keinem Wort eingeht. Dennoch hat der Innenminister die Richtung einer Lösung gewiesen, indem er anregt, eine Klarstellung in der Geschäftsordnung vorzunehmen. Diesen Vorschlag unterstützen wir mit Nachdruck und werden ihn, falls notwendig, zum Antrag erheben.

Den bisherigen Ablauf dieser Diskussion können wir nur mit großem Befremden aufnehmen. Uns geht es ausschließlich darum, ein korrektes Verfahren für die Abwicklung von Jahresabschlüssen sicherzustellen, das die Rechte der Politik in vollem Umfang wahrt. Wir sehen uns mit der absurden Situation konfrontiert, dass wir dies gegen den hartnäckigen Widerstand des Verwaltungsvorstandes durchsetzen müssen. Der Schlüssel zur Lösung liegt für uns in der Klärung der Frage, in welcher Weise der Verwaltungsvorstand die entsprechenden Bestimmungen des § 175 Aktiengesetz und des § 42a G.m.b.H.-Gesetz auf Gesellschaften im kommunalen Eigentum anwenden will. Wir würden es begrüßen, von Ihnen dazu eine Stellungnahme zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
(Günter Schiller)

P.S. Natürlich verkennen wir auch nicht, dass bei dem inflationären Wachstum der städtischen Tochtergesellschaften pragmatische Verfahren gefunden werden müssen. Die können nach unserer Einschätzung sicher einvernehmlich festgelegt werden.


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