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"Stadtkonzern kauft unter der Hand Windpark. "

WfW sieht Rechtsfehler und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt

Stadtkonzern kauft unter der Hand Windpark. WfW sieht Rechtsfehler und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt

In der letzten Sitzung am 10. Okt. 2011 beschloss der Rat der Stadt, dem ‚geplanten Kauf’ eines Windparkunternehmens durch die Stadtwerke zuzustimmen. Tatsächlich hatte die WSW-Energie und Wasser AG diesen Kauf – zusammen mit GdF-Suez-Energie-Deutschland (GSED) – bereits am 2. September 2011 vollzogen, allerdings ohne dazu berechtigt zu sein. Um über die dadurch entstandene fatale (Un)rechtslage hinwegzutäuschen, verlegte die Verwaltung in der Beschlussvorlage den Kauf kurzerhand in die Zukunft und den Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Vorher war der WfW-Vertreter im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung mit einem rechtwidrigen Beschluss auf ‚Schluss der Debatte’ daran gehindert worden, unbequeme Fragen zu stellen.
 
Die Täuschung der Öffentlichkeit ist geradezu haarsträubend. So ist das Unternehmen, dessen endgültige Gesellschafterstruktur noch nicht einmal endgültig feststeht, bereits mit der Firma ‚GDF SUEZ WSW Windpark Helmstadt Beteiligungs GmbH’, im Handelsregister eingetragen, übrigens mit Sitz in Berlin. Sie hat zwei Geschäftsführer und schon eine Bilanz aufgestellt. Da das Handelsregister für jedermann einsehbar ist, verbietet sich jede Behandlung dieses Vorgangs als nicht öffentlich. Diese Praxis hatte nur einen einzigen Grund, nämlich zu verschleiern, dass der Rat erst mit dem Millionengeschäft befasst wurde, als der Deal in Wirklichkeit schon perfekt war.
 
Dabei hätte dieser Unternehmenskauf dringlichst eine öffentliche Diskussion verdient. Unklarheiten bestehen bereits über den tatsächlichen finanziellen Umfang. Fraglich ist, ob es bei dem von den Stadtwerken genannten Betrag von 11 Mio. Euro bleibt oder ob er sich verdoppelt.
 
Zum anderen trägt der Standort in Bayern nicht dazu bei, die Marktposition der Stadtwerke und die öffentliche Wahrnehmung in der Bergischen Region zu stärken. Stattdessen zerstreut die WSW ihre Aktivitäten unter dem Druck der GSED über die gesamte Bundesrepublik. Schon jetzt ist sie bekanntlich an einem Kohlekraftwerk in Wilhelmshaven beteiligt, das ebenfalls von GSED errichtet wird und das zunehmend Probleme macht. Die WfW-Fraktion sieht hier eine einseitige Unterordnung von WSW-Interessen unter die der GSED.
 
Bei diesen auswärtigen Investitionen fließen die Gewerbesteuern und im Fall des Windparks auch Pachtgebühren an die Standortgemeinden und nicht nach Wuppertal. Auch die Beschäftigung entsteht woanders.
 
Die WSW muss ihren gesamten Kaufpreisanteil über Kredite finanzieren, weil sie alle Gewinne zur Finanzierung des ÖPNV abliefern muss. Da sie durch die astronomischen Kosten des Schwebebahnneubaus bereits hoch belastet sind, wird diese Investition notwendigerweise andere Projekte für erneuerbare Energien in der Region verdrängen. So vermeint man bereits bei der Planung der Windräder auf der ‚Kleinen Höhe’ ein deutliches Zögern festzustellen.
 
Schließlich schmälert die vollständige Kreditfinanzierung auch die finanziellen Erträge des Windparks. Viele Wuppertaler werden es nicht mehr erleben, dass die Anlage Nettoerträge in die Kassen des Stadtkonzerns spült. Für die GSED ist die Investition dagegen durchaus rentabel, da sie ihren Kaufpreisanteil aus der Portokasse zahlt.
 
Die WfW-Fraktion stimmte als einzige in der Ratssitzung vom 10. Okt. gegen diesen Kauf. Sie forderte eine Vertagung auf die nächste Ratssitzung und eine öffentliche Behandlung. Die Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
 
„Die WfW-Fraktion wird diese Verhöhnung des Rates nicht hinnehmen“, empört sich Günter Schiller, stv. Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Finanzausschuss. „Sie wird den Oberbürgermeister auffordern, den Ratsbeschluss wegen eklatanter Rechtsmängel zu beanstanden, d. h. aufzuheben. Weiterhin fordern wir die Freigabe der Beschlussunterlagen und eine sofortige und vollständige Unterrichtung der Öffentlichkeit.“

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