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WfW-Fraktion besteht auf öffentlicher Diskussion des Windparkkaufs in Bayern

Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat inzwischen den Oberbürgermeister aufgefordert, den Ratsbeschluss zum Kauf eines Windparks in Bayern (oder eines 49 %-Anteils) durch die Stadtwerke in der Sitzung vom 10. Okt. 2011 zu beanstanden, d. h. aufzuheben.

WfW-Fraktion besteht auf öffentlicher Diskussion des Windparkkaufs in Bayern

Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) hat inzwischen den Oberbürgermeister aufgefordert, den Ratsbeschluss zum Kauf eines Windparks in Bayern (oder eines 49 %-Anteils) durch die Stadtwerke in der Sitzung vom 10. Okt. 2011 zu beanstanden, d. h. aufzuheben. Sie fordert stattdessen eine erneute Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung.
 
Die WfW-Fraktion erhebt gegen diesen Beschluss grundsätzliche Einwendungen. Sie kritisiert vor allem, dass der Tagesordnungspunkt rechtswidrig in nicht­öffentlicher Sitzung behandelt wurde. Grundsätzlich gilt für den Rat und die Ausschüsse das Prinzip der Öffentlichkeit (NRW GO § 48 (2) und Geschäftsordnung des Rates § 11). Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit hat die Verwaltung bisher nicht genannt. Im Gegenteil: Es handelt sich bei diesem Unter­nehmenskauf mit einem Volumen von bis zu 22 Mio. Euro zweifellos um ein wirtschafts- und entwicklungsbedeutsames Projekt der Stadt, über das der Rat verpflichtet ist, die Einwohner nach § 23 der NRW-Gemeindeordnung zu unterrichten.
 
Die öffentliche Diskussion hält die WfW-Fraktion auch deshalb für erforderlich, weil erhebliche Zweifel daran bestehen, ob dieses Projekt für die Stadtentwicklung Vorteile hat. Es wirft erst in zwanzig Jahren eine Netto-Rendite ab und hat keinerlei regionale Vorteile. Im Gegenteil, es schmälert die Chancen für Bergische Investitionen.
 
Weiterhin lehnt die WfW-Fraktion die Beschlussvorlage als inhaltlich völlig unzureichend, in sich widersprüchlich, und großenteils unverständlich ab. So werden keinerlei sachliche Informationen über wirtschaftliche und finanzielle Aspekte des Unternehmenskaufs mitgeteilt. Obwohl der Rat hier das übergeordnete Entscheidungsrecht hat, werden den Mitgliedern des WSW-Aufsichtsrates wesentlich weitergehende Informationsrechte zugestanden als den Stadtverord­neten. Auch die Verträge selbst wurden nicht vorgelegt.
 
Völlig undurchschaubar ist der rechtliche Verfahrensablauf. So hat der Aufsichtsrat der WSW am 2. Sept. nach einer Pressemiteilung der WSW Beschlüsse zu diesem Projekt gefasst, zu deren konkreten Inhalt sich die Verwaltung bisher nicht geäußert hat. Es besteht Anlass zu der Vermutung, dass diese Beschlüsse rechtswidrig waren, weil sie nicht durch einen Ratsbeschluss gedeckt waren.
 
Schließlich wurde dem Vertreter der WfW-Fraktion bei der – ebenfalls nichtöffentlichen – Behandlung des Themas im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungs­steuerung rechtswidrig die Wortmeldung verweigert und damit die Möglichkeit zur Information vorenthalten.
 
Die WfW-Fraktion ist über diese Vorgehensweise der Verwaltung bestürzt und auch befremdet darüber, dass dies von einer breiten Ratsmehrheit gebilligt wird. Sie fordert entschieden die Prinzipien der Transparenz des politischen Handelns und den Grundsatz der Öffentlichkeit des politischen Handelns ein.

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