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Bettensteuer Wuppertal / Offener Brief des DEHOGA Nordrhein e.V.

Infrastrukturförderabgabe Wuppertal / DEHOGA fordert sofortige Aufhebung der Satzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Erleichterung hat die Wuppertaler Hotellerie die gestrigen Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kulturförderabgabe zur Kenntnis genommen. Wir sind sehr glücklich, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat über steuerpolitische 
Willkür obsiegt hat.

Mit seinen Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (9 CN 1.11 und 2.11 - Urteile vom 11. Juli 2012) die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur Erhebung einer Kulturförderabgabe, umgangssprachlich "Bettensteuer" genannt, für 
unwirksam erklärt. Für beruflich veranlasste Übernachtungen darf nach dem Urteil ausdrücklich keine kommunale "Kulturförderabgabe", "Infrastrukturförderabgabe" oder anders betitelte Bettensteuer erhoben werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Die durch das Bundesverwaltungsgericht 
überprüften Satzungen sind gleichwohl nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar sind.

Diese Urteile entfalten zwar keine unmittelbare Wirkung gegenüber der Wuppertaler Satzung, haben aber präjudizierende Wirkung. Die Satzung der Stadt Wuppertal ist nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts daher in ebenfalls vollem 
Umfang als rechtswidrig zu bezeichnen.

Es fehlt auch in der Wuppertaler Satzung jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben der Gäste durch die Stadt Wuppertal kontrolliert werden sollen bzw. überhaupt 
können. Das führt zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann.

Die durch die Stadt angedachten Einnahmen in Höhe von 1,35 Mio. Euro werden nach den Urteilen ebenfalls nicht zu erlösen sein.
Die Hotellerie in Wuppertal wird zum ganz überwiegenden Teil durch die Gruppe der Geschäftsreisenden in Anspruch genommen. Der Anteil von geschäftlich veranlassten Übernachtungen macht am Standort Wuppertal ca. 90 Prozent der 
Gesamtübernachtungen aus.

Von den ursprünglich durch die Stadt Wuppertal geplanten Einnahmen in Höhe von 1,35 Mio. EUR könnten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt nur noch rund 135.000 EUR erzielt werden. Dem gegenüber steht ein 
erheblicher finanzieller und auch personeller Aufwand bei der Stadt für die nach Bundesverwaltungsgericht ebenfalls festgesetzte Definitions- und Kontrollpflicht für die Stadt bei den Angaben der Gäste hinsichtlich ihres Übernachtungszwecks.

Das weitere Festhalten an der "Infrastrukturförderabgabe"  würde letztlich die Privatreisenden treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastungen 
in Form höherer Preise an die Gäste weiter zu geben. Die Hotellerie trägt durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in 
anderen Branchen.

Es wird bezweifelt, ob bei dieser Konstellation überhaupt eine Kostendeckung durch die Stadt erreicht werden kann; der durch die Stadt Wuppertal zu betreibende Aufwand bei Weiterverfolgung dieser Steuer nur für Privattouristen stünde in keinem 
Verhältnis zu den zu erzielenden Einnahmen. Es würde nur ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen.

Der DEHOGA fordert die Stadt Wuppertal auf,

Die "Satzung zur Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe in der Stadt Wuppertal" vom 07.05.2012 unverzüglich aufzuheben.

Um weitere Standortnachteile für die Wuppertaler Hotellerie zu vermeiden, erscheint eine zeitnahe und öffentliche Abkehr vom Vorhaben "Bettensteuer" durch die politisch Verantwortlichen der Stadt angebracht.

Für Rückfragen oder ein weiterführendes Gespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit gastfreundlichen Grüßen

Hans-Joachim Oettmeier                                                                 Christian Jäger
Vorsitzender der Kreisgruppe Wuppertal                                         Geschäftsführer GB III
im DEHOGA Nordrhein e.V.                                                            DEHOGA Nordrhein e.V.

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