Zum Freispruch der „Scharia-Polizisten“ durch das Landgericht Wuppertal erklärt der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker:

Das Urteil des Landgerichtes ist mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zu akzeptieren. Nicht jedes Verhalten, dass die staatliche Ordnung in Frage stellt, ist strafbar. Aber die Aktion der Scharia-Polizei in der Elberfelder City ist kein harmloser Vorgang. Die Männer haben mit ihren orangefarbenen Westen ihre Zustimmung zur islamischen Rechtsordnung und durch den Aufdruck „Scharia-Polizei“ auch den Willen zu deren Durchsetzung signalisiert. Außerdem erinnerte der Auftritt durchaus an die aus islamischen Ländern bekannte „Religionspolizei“ – und wirkte sicherlich auf manche Passanten einschüchternd und militant. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen, deshalb sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und eine höchstrichterliche Rechtsprechung herbeiführen.